Drogen aller Art haben im Straßenverkehr nichts verloren. Wer gegen dieses Verbot verstößt, wird in ganz Europa hart bestraft. Wer in Deutschland berauscht Auto fährt, muss mit einem Bußgeld von mindestens 500 Euro rechnen. Außerdem wird der Führerschein für einen Monat entzogen und eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet. Noch höhere Strafen drohen bei drogenbedingten Ausfallerscheinungen im Verkehr. So sieht es laut ADAC in den beliebtesten Autoreiseländern in Europa aus:
Österreich: Ein Kraftfahrer, der sich unter Beeinträchtigung von Drogen hinters Steuer setzt, muss mit einer Geldbuße zwischen 800 und 3.700 Euro rechnen.
Italien: Wer sich in einem durch den Konsum vom Drogen beeinträchtigten Zustand befindet und am Straßenverkehr teilnimmt, dem droht neben dem Führerscheinentzug und bis zu 6.000 Euro auch eine Gefängnisstrafe zwischen 6 und 12 Monaten. Bei Führerscheinneulingen (bis zum 21. Lebensjahr) und Berufskraftfahrern erhöht sich die Strafe um die Hälfte. Ist der Fahrer auch der Halter des Fahrzeugs, wird dieses enteignet.
Frankreich: Unabhängig von einer eventuellen Beeinträchtigung wird generell das Fahren unter Drogeneinfluss mit einer Geldstrafe bis zu 4.500 Euro bestraft. Hinzu kommen eine Gefängnisstrafe von 2 Jahren und bis zu 3 Jahre Führerscheinentzug, sowie die Stilllegung des Kfz. Nach einem Unfall drohen sogar 5 Jahre Haft und bis zu 75.000 Euro Geldstrafe.
Spanien: Für eine Drogenfahrt werden 3 bis 6 Monaten Gefängnis sowie eine Geldstrafe in Höhe von 6 bis 12 Monatsgehältern fällig. Zusätzlich kann der Führerschein bis zu 4 Jahre entzogen werden.
Auch in allen anderen europäischen Ländern ist das Fahren unter Drogeneinfluss strafbar und wird mit hohen Bußgeldern und unter Umständen mit Gefängnisstrafen geahndet. Informationen über Drogendelikte im Straßenverkehr werden zwischen den Behörden in Europa ausgetauscht, Geldstrafen aus anderen EU-Staaten können auch in Deutschland vollstreckt werden. Wer ohne eigenes Verschulden unter Drogeneinfluss in einen Unfall gerät, muss mit Einschränkungen des Versicherungsschutzes rechnen.
Quelle: ADAC