Seit 1. Juli 2004 führt die Richtlinie 2002/51/EG in allen EU-Mitgliedstaaten stufenweise zu einer Verschärfung der Grenzwerte für Schadstoffemissionen von zwei- und dreirädrigen sowie leichten vierrädrigen Kraftfahrzeugen.
Im Vergleich zur Entwicklung der Abgasvorschriften für Personenkraftwagen steht die Schadstoffreduzierung der Krafträder noch am Anfang. Während für die Kräder ab Jahresmitte die sogenannte Euro2-Stufe vorgeschrieben ist, sind Pkw-Neuzulassungen mit einer so bezeichneten Schadstoffstufe längst Schnee von Gestern.
Voraussetzung für die Neuzulassung eines Motorrads ab 1. Juli 2004 ist also die Anerkennung des Fahrzeugtyps als schadstoffarm gemäß "Euro 2". Aufschluss über das Schadstoffverhalten eines Fahrzeuges geben die letzten zwei Ziffern der "Schlüsselnummer zu 1" in den Fahrzeugpapieren.
Euro1-Fahrzeuge, die den AnForderungen der neuen Richtlinie noch nicht gerecht werden, können dennoch mit einer Ausnahmegenehmigung, die das Kraftfahrt-Bundesamt den Herstellern für auslaufende Serien erteilt, bis zum 30. Juni 2005 zugelassen werden. Mit Stichtag 1. Juli 2005 ist dann endgültig die Einstufung in "Euro 2" bei Neuzulassungen erForderlich.
Eine weitere Verschärfung des Typgenehmigungsverfahrens zeigt ihre Auswirkungen bei der Zulassung von Krafträdern zum 1. Januar 2007. Dann sind nur noch Neuzulassungen der sogenannten Euro3-Stufe möglich. Ausnahmen gelten lediglich für Kleinserien mit weniger als 5000 Einheiten im Jahr. In den Fällen ist eine Fristverlängerung um 1 Jahr möglich.
Die Maßnahmen im Überblick:
Termin | Neuzulassung mit sogenannter Emissionsklasse | Schlüsselnummer |
1. April 2000 | Euro 1 | 05, 06 |
1. Juli 2004 | Euro 2 | 09, 10 |
1. Juli 2005 | Fristverlängerung um 1 Jahr mit Ausnahmegenehmigung sowie für Enduros und Trial-Krafträder | |
1. Januar 2007 | Euro 3 | 11, 12 |
1. Januar 2008 | Fristverlängerung um 1 Jahr bei Kleinserien | |
Insgesamt gibt es 3,7 Millionen Krafträder in Deutschland. Etwa 1/3 davon entspricht der Euro1-Norm. Bei einer jährlichen Neuzulassungsrate von etwa 200 000 Krädern dürfte 2007 die Hälfte des Motorradbestandes eine Schadstoffreduzierung aufweisen. Beim Pkw-Bestand wurde in diesem Jahr vergleichsweise ein Deckungsgrad von 97,5 Prozent erreicht.
Die Umsetzung der Richtlinie 2002/51/EG trägt zu einer weiteren Reduktion der verkehrsbedingten Schadstoffemissionen bei und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Luftqualität.