Die Temperaturen sind derzeit leider nicht ganz so, wie man sie für den Mai erwartet, und in höheren Lagen der Mittelgebirge sowie in den Alpen hat es sogar wieder geschneit. Die meisten Autofahrer sind jedoch schon mit Sommerreifen unterwegs, viele davon wollen am kommenden Wochenende in ihren Pfingsturlaub starten oder kommen daraus zurück und befürchten rechtliche Probleme aufgrund der Winterreifenverordnung.
Laut ADAC sind Befürchtungen jedoch weitgehend unbegründet: In Österreich gilt die Verpflichtung, bei winterlichen Straßenverhältnissen nur mit entsprechender Bereifung unterwegs zu sein, grundsätzlich nur vom 01. November bis zum 15. April. In Italien gilt diese Verpflichtung für viele einzelne Strecken, endet jedoch auch jeweils am 15. April.
In Deutschland muss die Bereifung ganzjährig den Straßenverhältnissen angepasst sein, das heißt Winterreifen auf verschneiten Straßen selbst Ende Mai. Aber die Polizei hat natürlich einen entsprechenden Ermessensspielraum. Ein Bußgeld riskiert jetzt wohl nur der, der mit Sommerreifen trotz Schneematsch viel zu schnell unterwegs ist; denn die Verpflichtung, sein Tempo den Verhältnissen anzupassen, gilt unabhängig von der Beschilderung.
Die Kaskoversicherung kann ihre Leistung nur bei grober Fahrlässigkeit also viel zu hohem Tempo oder abgefahrenen Reifen verweigern. Wer also bei der Fahrt ins Wochenende vom Schnee überrascht wird, hat bei vorsichtiger und besonnener Fahrweise trotz Sommerreifen nichts zu befürchten.
Quelle: ADAC