Eis und Schnee sind mit dem Tauwetter der vergangenen Tage weitgehend von den Straßen verschwunden. Aufgetaucht sind gleichzeitig zahllose neue Schlaglöcher, Aufplatzungen und Risse im Straßenbelag. Der ADAC warnt daher alle Verkehrsteilnehmer vor den Risiken durch die Fahrbahnschäden.
Aufpassen sollten laut Club vor allem Radfahrer, da Fahrbahnschäden zu Stürzen und im schlimmsten Fall zu schweren Verletzungen führen können. Doch auch auf Gehwegen ist Vorsicht vor Stolperfallen geboten. Teuer kann es für Autofahrer werden, wenn die Radaufhängung oder der Unterboden des Pkw durch einen Straßenkrater beschädigt wurden. Richtig gefährlich wird es, wenn der Fahrer aufgrund von Straßenschäden die Kontrolle über das Fahrzeug verliert.
Der ADAC weist darauf hin, dass die Bauämter temperaturbedingt das Ende des Winters abwarten, bevor sie die Schäden auf den Verkehrswegen beseitigen. Gleichwohl sind die Behörden in der Pflicht, auf die Straßenschäden durch entsprechende Beschilderung hinzuweisen. Unterlassen sie jedoch notwendige Maßnahmen zur Ausbesserung oder Beschilderung beschädigter Straßen, können sie von den Autofahrern für Schäden haftbar gemacht werden. Die Beweislast liegt beim Geschädigten: Deshalb rät der ADAC, Schäden und die Unfallursache genau zu dokumentieren.
Quelle: ADAC