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Tipps 160 neue Fragen und Änderungen der Führerscheinprüfung ab 1. Juli

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160 neue Fragen und Änderungen der Führerscheinprüfung ab 1. Juli

Neue Theoriefragen und ein leicht veränderter Praxisteil – bei der Führerscheinprüfung setzt Deutschland jetzt EU-Recht um. Die neuen Führerscheinprüfungen starten ab Juli 2004.

Mit Inkrafttreten der neuen Fahrerlaubnisverordnung werden die Fragen im Theorieteil aktualisiert, nicht mehr aktuelle Fragen werden ausgesondert und bei Erweiterungsprüfungen wie zum Beispiel Lkw- oder Motorradführerschein wird weniger allgemein und mehr klassenspezifisch gefragt. Veränderte AnForderungen gibt es auch im Praxisteil bei Prüfungsdauer, Grundfahraufgaben und Prüfungsinhalten. So dauert die Prüfung für den Lkw- oder Busführerschein zukünftig 15 Minuten länger.

Bewerber für den Pkw-Führerschein müssen nur noch zwei statt drei Grundfahraufgaben meistern. Etwa nach rechts rückwärts in eine Einfahrt fahren oder Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung. In der Ausbildung ist die bisher obligatorische Autobahnfahrt nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Allerdings muss die Fahrt über eine Straße mit zwei Fahrstreifen je Richtung führen, die durch Mittelstreifen oder Bebauung abgetrennt und damit autobahn-ähnlich ist.

Sechs statt bisher fünf Grundfahraufgaben warten auf die Motorrad-Bewerber, zum Beispiel das Ausweichen mit Abbremsen oder Slalomfahrten im Schritttempo. Die Prüfung zielt damit auf noch höhere Sicherheit im Umgang mit dem Bike ab.

Auch bei den künftigen Lkw-Fahrern wurde der Prüfungsumfang aufgestockt. So müssen die angehenden Brummifahrer zum Beispiel zeigen, wie sie ihr Gefährt rückwärts versetzt an eine Rampe fahren – die typische Aufgabenstellung aus der Praxis, wenn es ans Be- und Entladen geht. Ebenso aus der Praxis ist die Aufgabe gegriffen, rückwärts nach rechts in eine Kreuzung oder Einmündung zu fahren, mit Hänger natürlich!

Ab 1. Oktober 2004 müssen Lkw und Anhänger in der Prüfung mit Beladung gefahren werden. Erst ab 1. Oktober 2013 gelten hingegen die neuen Vorschriften für die Prüfungsfahrzeuge, hier will der Gesetzgeber genügend Zeit für die Umstellung auf neue Fahrzeuge geben. Ein Lkw (Klasse C) etwa muss dann 8 statt heute 7 Meter lang sein. Der kastenförmige Aufbau muss mindestens so hoch uns so breit sein wie die Führerkabine.


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