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Recht Fahrzeugschäden durch Raketen und Böller

Auto & Recht


Fahrzeugschäden durch Raketen und Böller

In der Silvesternacht fürchten viele Autofahrer um ihr draußen geparktes Fahrzeug. Werden die frei im Handel erhältlichen Feuerwerkskörper richtig benutzt, besteht laut ADAC jedoch keine Gefahr. Treffen ausgebrannte Raketen oder Böller die Motorhaube oder das Dach, entstehen meist keine Schäden – dies gilt auch für Cabrios mit Stoffverdeck.

Gefährlich ist es dagegen, wenn Raketen aus kurzer Entfernung auf Autos abgefeuert werden und der Treibsatz in direktem Kontakt mit der Karosserie abbrennt. Die Folgen davon können neben Brand- und Schmauchspuren auch berstende Scheiben sein. Dass ein Fahrzeug wegen eines Feuerwerkskörper abbrennt, ist so gut wie ausgeschlossen.

Entstehen Schäden durch Feuerwerkskörper haftet der „Absender“ der Rakete. Bei bloßer Unachtsamkeit zahlt dessen private Haftpflichtversicherung. Wer die nicht hat oder vorsätzlich handelt, muss privat für den entstandenen Schaden aufkommen. Ist kein Verantwortlicher auffindbar, erstattet die Teilkaskoversicherung Brand- und Explosionsschäden sowie kaputte Scheiben; für Vandalismusschaden kommt nur eine Vollkaskoversicherung auf.

Auch wenn das Schadensrisiko durch Böller sehr gering ist, rät der ADAC, das Auto über Silvester in einer Garage oder einer ruhigen Seitenstraße abzustellen. So ist es auch vor Streichen betrunkener Passanten geschützt.

Quelle: ADAC


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