Ab dem 01. Januar 2013 müssen Motorradfahrer nach Informationen des ADAC in Frankreich reflektierende Warnkleidung tragen. Die neue Verordnung sieht vor, dass ab einem Hubraum von mehr als 125 ccm oder bei Fahrzeugen der Klasse L5e (Motordreiräder) mindestens 150 cm
2 auf der Kleidung aus reflektierendem Material bestehen müssen. Zuwiderhandlungen gegen die Tragepflicht werden mit einer Geldbuße in Höhe von 68 Euro geahndet.
Die Bekleidung muss nicht von vornherein reflektieren. Auch eine zusätzliche Armbinde in der ausreichenden Größe ist beispielsweise zulässig. Das Material muss außerdem nur in der Nacht reflektieren und nicht fluoreszierend sein. Auch eine bestimmte Farbe wird von den französischen Behörden nicht vorgeschrieben. Allerdings muss das reflektierende Material für andere Verkehrsteilnehmer gut sichtbar am Oberkörper getragen werden.
Quelle: ADAC