Demnach müssen Wohnmobile bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht erst drei Jahre nach Erstzulassung zur technischen Untersuchung; bislang galt eine Zweijahresfrist. Und: Wohnmobile zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen müssen in den ersten sechs Zulassungsjahren nur noch alle zwei Jahre (bisher jedes Jahr) durchgecheckt werden. Ab dem siebten Zulassungsjahr fällt eine jährliche Hauptuntersuchung an. Wohnmobile über 7,5 Tonnen werden weiterhin wie Lkw behandelt und damit jährlich geprüft. Die halbjährige Sicherheitsprüfung entfällt jetzt allerdings.
Die bis jetzt geltenden Regelungen waren zum 1. Dezember 1999 in Kraft getreten und vom ADAC heftig kritisiert worden. Weil die meisten Wohnmobile der Kategorie über 3,5 Tonnen wegen ihres relativ kurzen Einsatzes reine Saisonfahrzeuge sind, können sie nach Ansicht des Automobil-Clubs nicht als Nutzfahrzeuge eingestuft werden.
Wenn es mit dem neuen Gesetz soweit ist, profitieren alle Wohnmobile, für die verlängerte Prüfungsfristen gelten, zusätzlich von einer Übergangsvorschrift. Dann kann der Halter seine bisherige Prüfplakette von der Zulassungsstelle durch eine um zwölf Monate verlängerte Plakette ersetzen und den Fahrzeugschein entsprechend ändern lassen. Eine beispielsweise im August 2003 angebrachte Plakette, die als nächsten Prüftermin den August 2004 ausweist, wird dann um ein weiteres Jahr, nämlich auf August 2005 verlängert. Wer einen jetzt fälligen Termin zur Hauptuntersuchung hinauszögert, ist somit nicht besser gestellt.