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Verkehrssünden Übersicht der Parksünden und Geldstrafen im Ausland

Auto & Recht


Übersicht der Parksünden und Geldstrafen im Ausland

Autofahrer sollten im Ausland ihren Wagen nicht dort abstellen, wo Einheimische es verbotenerweise tun. Die Parkplatzsuche in fremden Städten ist zwar oft mühsam, doch dafür sind die Fahrzeuge auf einem gekennzeichneten und bewachten Stellplatz oder in Parkhäusern relativ sicher untergebracht. Laut ADAC ist vor allem in süd- und südosteuropäischen Ländern die Gefahr groß, dass abseits geschützter Plätze in das Fahrzeug eingebrochen oder es gestohlen wird. Wer unvorschriftsmäßig parkt, muss überdies ein Bußgeld berappen, das deutlich höher ist als in Deutschland (hier werden fünf bis 50 Euro verlangt). In einigen Ländern werden Parkverstöße genauso streng geahndet wie Geschwindigkeitsüberschreitungen. Der Automobilclub sagt, was Parksünden in Europa kosten:
  • Belgien ab 50 Euro
  • Dänemark ab 70 Euro
  • Estland 30 Euro
  • Finnland 10 bis 40 Euro
  • Frankreich ab 10 Euro
  • Griechenland 35 bis 75 Euro
  • Großbritannien ab 55 Euro

  • Irland ab 80 Euro
  • Italien ab 35 Euro
  • Kroatien ab 15 Euro
  • Lettland ab 10 Euro
  • Litauen ab 15 Euro
  • Luxemburg 25 bis 75 Euro
  • Niederlande ab 40 Euro
  • Norwegen 65 Euro
  • Österreich 21 Euro
  • Portugal ab 30 Euro
  • Schweden ab 50 Euro
  • Schweiz 30 bis 85 Euro
  • Slowakei 25 bis 50 Euro
  • Slowenien 20 bis 40 Euro
  • Spanien bis 90 Euro
  • Türkei 20 Euro
  • Ungarn ab 10 Euro

In vielen Ländern können falsch geparkte Fahrzeuge oder Pkw, bei denen die Parkzeit abgelaufen ist, abgeschleppt oder mit einer Parkkralle an der Weiterfahrt gehindert werden. Dafür wird eine zusätzliche Gebühr fällig, die meist höher ist als das Bußgeld selbst.


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