Wenn die Beschilderung die Parkscheibe
Fordert, ist es eindeutig. Doch auch wenn die Parkautomaten ausgefallen sind, muss der Klassiker aus Papier oder Plastik eingesetzt werden. In diesem Fall gilt die vorgeschriebene Höchstparkdauer der Automaten.
Nützlich kann die Parkscheibe auch beim eingeschränkten Haltverbot werden: Ist hier eine zusätzliche Beschilderung - Parkscheibensymbol und Zeitangabe – angebracht, darf das Auto mit Parkscheibe so lange halten, wie auf dem Zusatzschild angegeben.
Zeitgewinn – aber nur wenn die Scheibe gut sichtbar ist
Richtig eingestellt schafft eine Parkscheibe im Gegensatz zu den Parkautomaten einen Zeitgewinn für den Fahrer: Denn sie wird immer auf die nächste volle halbe Stunde nach der Ankunftszeit vorgestellt. Parkt beispielsweise ein Autofahrer seinen Wagen um 9.05 Uhr in einer Zone mit zwei Stunden Höchstparkdauer, darf er die Parkscheibe auf 9.30 Uhr einstellen. Den Parkplatz muss er erst um 11.30 Uhr wieder verlassen.
Wichtig ist auch, dass die Parkscheibe gut sichtbar, am besten hinter der Windschutzscheibe, ausgelegt wird. Wer am Straßenrand parkt, sollte außerdem die dem Gehweg zugewandte Seite wählen, damit die Kontrolleure zum Ablesen nicht auf die Fahrbahn treten müssen.
Tipp zum Schluss: Müssen am Samstag Parkvorschriften für Werktage beachtet werden? Das ist in der Straßenverkehrsordnung nicht ausdrücklich beschrieben, daher lehnt sich die Rechtsprechung hier an das Arbeitsrecht an. Und dort wird der Samstag als Werktag behandelt. Die TÜV-Experten raten deshalb: Trotz Wochenendstimmung auch am Samstag an die Parkscheibe denken!