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Recht Wechselkennzeichen: Ein Nummernschild für unterschiedliche Fahrzeuge

Auto & Recht


Wechselkennzeichen: Ein Nummernschild für unterschiedliche Fahrzeuge

Nach dem die Verordnung zur Änderung der Kfz-Zulassungsverordnung noch im Januar im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde, steht der Termin zur Einführung des Wechselkennzeichens jetzt fest: Ab 01. Juli darf nach Österreich und der Schweiz auch in Deutschland umgesteckt werden, sprich Autofahrer können dann auch hierzulande mit nur einem Nummernschild wechselweise mit unterschiedlichen Fahrzeugen am Straßenverkehr teilnehmen.

In Deutschland darf das Wechselkennzeichen vorerst nur für 2 Fahrzeuge zugeteilt werden. Und zwar innerhalb der EU-Fahrzeugklassen M1 (Pkw und Wohnmobil), L (Motorräder) und 01 (Anhänger bis 750 kg). Die Wechselkennzeichen gibt es ab Mitte des Jahres bei den örtlichen Zulassungsstellen. Je Zulassungsantrag entstehen einmalige Verwaltungsgebühren von rund 65 Euro. Die Kosten für 2 vollständige Nummernschildsätze liegen bei rund 40 Euro.

Steuerliche Vergünstigungen sind vorerst noch nicht vorgesehen. Laut ADAC können Autofahrer aber mit Vorteilen bei der Kfz-Versicherung rechnen. So hat die ADAC Autoversicherung AG einen speziellen Tarif entwickelt. Autofahrer, die sich für ein Wechselkennzeichen entscheiden, profitieren dadurch von attraktiven Versicherungsbeiträgen.

Die wichtigsten möglichen Wechsel-Kombinationen zeigt eine aktuelle ADAC Übersicht:

Klasse M1 (Pkw bis zu 8 Sitzplätzen plus Fahrersitz und Wohnmobile):

  • Pkw – Pkw
  • Pkw – Wohnmobil
  • Pkw – Oldtimer
  • Oldtimer – Oldtimer
  • Wohnmobil – Wohnmobil
  • Oldtimer – Wohnmobil

Klasse L (Motorräder):

  • Motorrad – Motorrad
  • Motorrad – Quad und Trike
  • Motorrad – Leichtkraftrad

Klasse 01 (Anhänger):

  • Anhänger – Anhänger (je bis 750 kg zulässiges Gesamtgewicht)
Quelle: ADAC


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