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Recht Strafbar: Behinderung von Einsatzkräften durch Gaffer

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Strafbar: Behinderung von Einsatzkräften durch Gaffer

Wenn es auf der Autobahn kracht, ist es keine Seltenheit, dass andere Autofahrer anhalten. Doch nicht etwa um zu helfen, sondern um zu schauen und zu fotografieren. Nach Unfällen gibt es nach Angaben des ADAC immer mehr Behinderungen durch sensationslustige Zuschauer. Dabei ist ein solches Verhalten kein Kavaliersdelikt: Wer Rettungsarbeiten behindert, muss mit einem Bußgeld von mindestens 40 Euro, im schlimmsten Fall sogar mit 5.000 Euro rechnen. Außerdem können Gaffer wegen der Behinderung von Einsatzkräften auch in Haft genommen werden.

Auch wer vermeintlich aus der Ferne zusieht und das Auto auf dem Pannenstreifen abstellt, aber damit eine Rettungsgasse blockiert, muss mit 20 Euro Strafe rechnen. Seit einigen Jahren ist laut ADAC zu beobachten, dass das Phänomen des Gaffens immer weiter zunimmt. Die Rufe nach härteren Bestrafungen derer, die Rettungseinsätze behindern, werden immer lauter. Doch in der Praxis haben die Einsatzkräfte der Polizei nach Unfällen Wichtigeres zu tun, als die Personalien der Gaffer aufzunehmen und diese zu bestrafen. Die schnelle Versorgung der Verletzten oder das Absperren der Unfallstelle muss an erster Stelle stehen, um Schlimmeres zu verhindern.

Wer als Erster an eine Unfallstelle kommt, muss laut ADAC Erste Hilfe leisten und den Unfall der Polizei melden. Wenn schon Einsatzkräfte an Ort und Stelle sind, ist alles zu unterlassen, was die Retter in ihrer Arbeit beeinträchtigen könnte. Wer den Unfall auf der Gegenspur begafft und deshalb bremst, bringt sich und andere in Gefahr und wird so vielleicht gleich selbst Opfer anderer Gaffer.

Quelle: ADAC


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