Die angekündigte Neubewertung der Partnerschaft mit der
Suzuki Motor Corp durch die
Volkswagen Aktiengesellschaft hat zu einem ersten Ergebnis geführt.
Volkswagen zeigt eine Verletzung des im Dezember 2009 geschlossenen Kooperationsvertrages durch
Suzuki an, teilte das Unternehmen in Wolfsburg mit.
Die Anzeige der Vertragsverletzung steht im Zusammenhang mit dem Bezug von Dieselmotoren seitens Suzuki durch einen anderen Hersteller. Dies steht nach Ansicht von Volkswagen im Widerspruch zu den Vertragsinhalten. Suzuki wird nun eine mehrwöchige Frist eingeräumt, diesen Sachverhalt zu korrigieren. Volkswagen sieht diesen Schritt als bedauerlich, aber notwendig an und hat Suzuki in diesem Zusammenhang Gespräche angeboten. Gleichzeitig wird betont, dass Suzuki weiterhin als attraktives Investment angesehen wird.
Volkswagen hatte sich im Dezember 2009 im Rahmen einer strategischen Kooperation mit 19,9% an dem japanischen Hersteller beteiligt. In dem im Juli 2011 veröffentlichten Halbjahresbericht hatte Volkswagen darauf hingewiesen, dass sich die Partnerschaft langsamer als erwartet entwickelt und angekündigt, eine Bewertung der Partnerschaft vorzunehmen. Diese Bewertung ist noch nicht endgültig abgeschlossen.