Der Vorstand der
Volkswagen Aktiengesellschaft ist nach Gesprächen mit der
Porsche Automobil Holding SE (
Porsche SE) zu der Überzeugung gelangt, dass die angestrebte Verschmelzung mit der
Porsche SE innerhalb des in der Grundlagenvereinbarung vorgesehenen Zeitrahmens nicht umsetzbar ist. Alle Beteiligten halten dennoch an dem Ziel fest, den integrierten Automobilkonzern mit
Porsche zu schaffen und sind davon überzeugt, dass dies gelingen wird.
Aufgrund der noch immer bestehenden rechtlichen Hürden ist eine Quantifizierung der wirtschaftlichen Risiken im Rahmen einer Verschmelzung und damit eine Bewertung der Porsche SE für die Ermittlung des Austauschverhältnisses aus Sicht von Volkswagen zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich. Die Unsicherheiten ergeben sich insbesondere aus den laufenden Verfahren bzw. Klagen gegen die Porsche SE in Deutschland und den USA wegen behaupteter Marktmanipulation. Nach derzeitigen Erkenntnissen ist es nicht mehr zu erwarten, dass diese rechtlichen Hürden rechtzeitig aus dem Weg geräumt werden. Zu der Einschätzung des Vorstands hat auch eine Indikation der Staatsanwaltschaft Stuttgart zur Dauer des Ermittlungsverfahrens beigetragen.
Da nach Überzeugung des Vorstands die für die Verschmelzung der Porsche SE auf die Volkswagen AG notwendigen Hauptversammlungsbeschlüsse bis zu dem in der Grundlagenvereinbarung vorgesehenen Termin Ende 2011 nicht mehr gefasst werden können, wird die Aktualisierung der Bewertung der Put-/Call-Rechte bezüglich der Porsche Zwischenholding GmbH im Abschluss zum 30. September 2011 voraussichtlich zu einem deutlich positiven Ertrag im Finanzergebnis der Volkswagen AG führen.
In den kommenden Wochen wird der Vorstand der Volkswagen AG analysieren, ob neben den in der Grundlagenvereinbarung fest vereinbarten Put-/Call-Optionen weitere Handlungsmöglichkeiten bestehen, um das Ziel des integrierten Automobilkonzerns mit Porsche zu erreichen. Die Ergebnisse sollen dem Aufsichtsrat noch in diesem Jahr erläutert werden.