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Verkehrsrecht Gegenverkehr in Einbahnstraße: Legale Geisterfahrer!

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Gegenverkehr in Einbahnstraße: Legale Geisterfahrer!

Gegenverkehr in EinbahnstraßeDürfen Radfahrer eine Einbahnstraße in Gegenrichtung befahren? Nach Auskunft der Fahrerlaubnisexperten von DEKRA ist das nur erlaubt, wenn das Zusatzzeichen "Radfahrer im Gegenverkehr" unter dem Einbahnstraßenschild auf die potenziellen "Geisterfahrer" aufmerksam macht. Zweitens muss die Fahrgeschwindigkeit in der Einbahnstraße für alle Nutzer auf 30 km/h begrenzt sein.

In Gegenrichtung erlaubt das Zusatzschild "Radfahrer frei" den Pedalrittern die Durchfahrt. Alle Verkehrsteilnehmer müssen so ausgewiesene Einbahnstraßen wie normale Straßen mit Gegenverkehr betrachten. Das bedeutet beispielsweise, dass sich Linksabbieger nur bis zur Fahrbahnmitte absetzen dürfen, um möglichen Radfahrer-Gegenverkehr nicht zu gefährden. Aus gleichem Grund ist auch in der Einbahnstraße konsequent rechts zu fahren. Radfahrern rät DEKRA, ihr Durchfahrtsrecht nicht zu erzwingen, denn PS-gestählte Autofahrer sind im Zweifel die Stärkeren.


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