In rund 100.000 deutschen Führerscheinen ist vermerkt, dass ihre Inhaber nur Kraftfahrzeuge mit automatischem Getriebe fahren dürfen. Die Fahrerlaubnisexperten von DEKRA weisen darauf hin, dass diese Beschränkung nur für Fahrer aufgehoben werden kann, die eine zusätzliche Führerscheinprüfung bestehen. Dabei muss der Fahrer nachweisen, dass er mit Kupplung und Handschaltung umgehen kann, ohne die Verkehrssicherheit zu beeinträchtigen. Der fehlerfreie Umgang mit dem Schaltknüppel kann in zusätzlichen Fahrstunden erlernt werden.
Wer trotz einer Beschränkung auf Automatik ein Fahrzeug mit Schaltgetriebe fährt, ist faktisch mit ungültiger Fahrerlaubnis unterwegs, warnt DEKRA. Und wer dabei ertappt wird, muss mit fahrerlaubnisrechtlichen Folgen rechnen, denn Fahren ohne Führerschein wird als Straftat geahndet; außerdem kann die Versicherung nach einem Unfall die Schadenregulierung einschränken oder sogar ablehnen. Der aktuelle Bußgeldkatalog sieht für solche Verstöße ein Verwarnungsgeld von bis zu 25 Euro vor. DEKRA empfiehlt Automatikliebhabern, das Fahren besser in Autos mit Schaltgetriebe und Kupplung zu erlernen, denn umgekehrt gibt es keine Beschränkung auf Handschaltung. Kleinkrafträder (Klasse M) sowie Traktoren und selbstfahrende Arbeitsmaschinen (Klasse T) sind von der gesetzlichen Beschränkung auf Automatikfahrzeuge ausgenommen.