Wer mit seinem Auto ins Ausland fahren will, muss sich trotz eines zusammenwachsenden Europas auf abweichende Verkehrsregeln und vielfach höhere Bußgelder als zu Hause einstellen. Um böse Überraschungen in Form von Urlaubsknöllchen zu vermeiden, sollten sich Urlauber vor Fahrtantritt informieren, welche Besonderheiten im Reiseland gelten. Der ADAC weist auf aktuell besonders häufige Problemfälle hin und gibt Tipps, wie man Ärger vermeiden und die Urlaubskasse schonen kann.
"Zone a Traffico limitato / ZTL"
Zahlreiche italienische Innenstädte sind für den touristischen Autoverkehr gesperrt. Jede Stadt hat unterschiedliche Regelungen, was Ausnahmen etwa für Touristen (z.B. Anfahrt zu Hotels) betrifft. Die Beschilderung dieser "Zone a Traffico limitato / ZTL" ist meist unübersichtlich und auf Anhieb schwer zu durchschauen. Fährt man versehentlich in eine gesperrte Zone, droht eine Bußgeld von rund 100 Euro. Deshalb das Auto am besten außerhalb der historischen Innenstädte parken.
TÜV abgelaufen
Ist vor der Urlaubsreise der TÜV abgelaufen, kann es ebenfalls zu Problemen kommen. Ungarische, tschechische und polnische Polizeibehörden verhängen in diesen Fällen immer wieder hohe Bußgelder oder legen sogar das Kfz still. Obwohl dies grundsätzlich unzulässig ist, erspart es viel Ärger, wenn die fällige Hauptuntersuchung noch vor der Fahrt ins Ausland durchgeführt wird.
Vignettenpflicht
Vorsicht ist nach Angaben des Clubs auch in Ländern geboten, in denen bei Autobahnbenutzung eine Vignette anzubringen ist: In Österreich kostet sowohl das Fahren ohne Vignette, als auch die falsche Anbringung der Vignette mindestens 120 Euro, in Slowenien werden dafür sogar 300 Euro kassiert und vielfach auch die Fahrzeugpapiere einbehalten.
Tempolimit
Bei Tempolimitverstößen werden Urlauber kräftig zur Kasse gebeten: Bei 11 km/h zu schnell sind in der Schweiz 250 Franken (rund 200 Euro) fällig, in Norwegen sogar rund 330 Euro, auch in Italien wird die Urlaubskasse mit knapp 160 Euro belastet.
Bußgeldbescheide aus dem Ausland werden oft Wochen oder erst Monate nach dem Urlaub zugestellt, diese sollten jedoch nicht achtlos weggeworfen werden: Eine neue EU-Regelung ermöglicht seit 2010 auch hierzulande die Eintreibung nicht bezahlter Auslandsknöllchen.
Quelle: ADAC