Schlaglöcher werden immer häufiger auf deutschen Straßen nicht mehr ausgebessert, lediglich Geschwindigkeitsbeschränkungen und Warnschilder weisen auf die Gefahren im Asphalt hin. Diese Praxis kommt laut ADAC im Schadenfall die Autofahrer teuer zu stehen. Denn die Gemeinden genügen in vielen Fällen mit dem Aufstellen von Schildern, die auf beschädigte Straßen hinweisen, ihrer Sorgfaltspflicht.
Nach Ansicht vieler Gerichte müssen sich Autofahrer dann durch langsameres Fahren auf holprige Straßen einstellen und damit selbst für Unfallschäden haften. Behörden sind jedoch haftbar zu machen, wenn sie keine Maßnahmen zur Ausbesserung oder Beschilderung beschädigter Straßen unternommen haben. Kommt es zu einem Unfall oder einer Panne durch einen Krater im Asphalt rät der ADAC den Schaden und die Unfallursache genau zu dokumentieren. Denn die Beweislast liegt in solchen Fällen beim Geschädigten.
Besonders wichtig: Die Unfallstelle fotografieren und Zeugen suchen. Bei einem Vollkaskoschutz zahlt die Versicherung abzüglich Selbstbeteiligung.
Quelle: ADAC