Seit dem 01. Januar 2011 gelten in Italien strengere Geldsanktionen bei Missachtung der Straßenverkehrsordnung. Wie der ADAC meldet, erfolgte die Erhöhung im Rahmen der gesetzlich alle 2 Jahre vorgesehenen Anpassung an den italienischen Lebenshaltungskostenindex. Dieser stieg aktuell um 2,4%. Bei Delikten wie zum Beispiel Missachtung der Vorfahrt werden Bußgelder zwischen 159 und 639 Euro fällig, bei Parkverstößen drohen 39 bis 318 Euro Strafe und das Nichtanlegen des Gurtes wird mit einer Buße zwischen 80 und 318 Euro belangt.
In Italien wird immer zunächst der Mindestbetrag verhängt, erst wenn dieser nicht binnen 60 Tagen bezahlt wird, erhöht sich die Sanktion.
Angesichts der zahlreichen Verkehrskontrollen und hohen Bußgelder sollten sich Italien-Reisende strikt an die Verkehrsvorschriften halten. Alkoholfahrten mit einer Blutalkoholkonzentration (BAK) ab 1,5 Promille können dort sogar mit der Enteignung des Kfz geahndet werden.
Vollstreckung von Bußgeldern
Zwar hat Deutschland bereits am 28. Oktober 2010 den EU-weiten Rahmenbeschluss zur gegenseitigen Vollstreckung von Bußgeldern aus Verkehrsverstößen umgesetzt, allerdings ist ein entsprechender Akt in Italien noch nicht erfolgt. Das bedeutet: Wer sein Bußgeld in Italien nicht an Ort und Stelle bezahlen muss, der kann zwar dafür in Deutschland derzeit noch nicht belangt werden. Allerdings droht eine Vollstreckung vor Ort beim nächsten Italien-Urlaub. Ungewiss ist, wann der italienische Gesetzgeber die EU-Regelung in sein Recht aufnimmt und dadurch grenzüberschreitende Vollstreckungsmaßnahmen möglich sein werden.
Quelle: ADAC