Wer seinen Weihnachtsbaum mit dem Auto nach Hause transportiert, sollte laut ADAC einige Tipps beherzigen. Egal ob er auf dem Fahrzeugdach oder im Wageninneren befördert wird, der Baum muss in jedem Fall sicher verstaut sein und darf die Sicht des Fahrers nicht beeinträchtigen auch wenn der Transportweg kurz ist. Der ADAC sagt, worauf dabei zu achten ist:
- Beim Transport auf dem Dach ist es wichtig, dass die Spitze des Baumes nach hinten zeigt. So kann der Fahrtwind die Äste nicht beschädigen. Nützlich ist auch eine übliche Verpackung des Baumes mittels Netz-Schlauch.
- Der Baum darf weder vorne noch seitlich über das Auto hinausreichen. Ragt er mehr als 1 Meter über das Autoheck, müssen eine hellrote, nicht unter 30 x 30 cm große, durch eine Querstange auseinandergehaltene Fahne oder Tuch am Stamm-Ende angebracht sein.
- Der Baum muss direkt am Stamm gesichert werden und auf dem Autodach mit dem Trägersystem fest verzurrt sein, sonst kann eine Geldbuße von 50 Euro wegen "mangelhaft gesicherter Ladung" fällig sein und sogar 3 Punkte in Flensburg.
- Kennzeichen, Scheinwerfer, Blinker und Rückleuchten dürfen nicht verdeckt werden.
Crashtests des ADAC haben ergeben, dass schlampig oder notdürftig befestigte Weihnachtsbäume auf dem Autodach zu lebensgefährlichen Geschossen werden können. Gummi-Riemen oder Expander sind zur Ladungssicherung absolut ungeeignet fest verzurrte Spanngurte sind hier die richtige Lösung.
Bei einem Transport im Innenraum ist ebenfalls auf eine korrekte Sicherung zu achten, hier helfen neben der Befestigung mit Spanngurten auch die Rückenlehnen der Sitze. Es sollte aber dann ein gewöhnliches Holzbrett zwischen Stamm und Lehne gestellt werden, damit die Kräfte besser verteilt werden.
Bei aller Vorfreude auf Weihnachten: Kraftfahrer sollten auf ein im Wageninneren installiertes Weihnachtsbäumchen verzichten. Eine derartige Weihnachtsdekoration ist verboten. Denn egal ob der leuchtende Weihnachtsschmuck auf dem Armaturenbrett oder auf der Hutablage angebracht ist, die Sicht des Fahrers wird unzulässig eingeschränkt und nachts kann das Geglitzer im Wageninneren den Gegenverkehr irritieren.
Quelle: ADAC