Automatische Lichtschalter, die dem Autofahrer das Ein- und Ausschalten des Fahrlichts in der Dämmerung oder im Tunnel ersparen, sind nicht darauf programmiert, auch bei Nebel für optimale Sicherheit zu sorgen. Sie reagieren lediglich auf Helligkeitsunterschiede, nicht aber auf andere Sichtbehinderungen wie Nebel, Rauch oder starken Regen, bei gleichzeitiger relativer Helligkeit. Der ADAC rät den Autofahrern deshalb dringend, bei eingeschränkter Sicht selbst zum Lichtschalter zu greifen. Auch die Nebelschlussleuchte wird durch die Lichtautomatik nicht betätigt und muss in jedem Fall manuell zugeschaltet werden.
Fahrer, deren Fahrzeuge über ein sogenanntes Tagfahrlicht verfügen, sollten bei Nebel auf das normale Fahrlicht wechseln. Beim Tagfahrlicht bleibt die Heckpartie des Fahrzeugs unbeleuchtet, auch das Nebelschlusslicht lässt sich nicht einschalten.
Der Schalter für das Nebelschlusslicht, das nur bei Nebel und nur bei Sichtweiten unter 50 m benutzt werden darf, bleibt bei vielen Fahrzeugen auch nach dem Ausschalten des Lichts in seiner aktiven Stellung. Das führt in der Praxis häufig dazu, dass die nächste Fahrt mit Licht mit brennender Nebelschlussleuchte erfolgt, auch wenn gar kein Nebel mehr ihren Einsatz rechtfertigt. Der ADAC weist darauf hin, dass dieser Verkehrsverstoß mit 10 Euro geahndet werden kann. Erheblich teurer wird es, wenn man bei Nebel oder schlechter Sicht ohne Licht unterwegs ist. Dann drohen ein Bußgeld von 40 Euro und 3 Punkte in Flensburg.
Quelle: ADAC