Bei der Suche nach einer guten und günstigen Kfz-Police verlieren sich viele Autofahrer auch in diesem Jahr im Tarifdschungel der Versicherer. Wer nicht nur das billigste Angebot, sondern auch sinvolle Leistungen möchte, dem helfen folgende ADAC-Tipps:
- Die gesetzlich vorgeschriebene Deckungssumme ist in keinem Fall ausreichend. Im Vertrag sollten mindestens 50, besser noch 100 Millionen Euro vereinbart sein.
- Die Neupreis- oder Kaufpreisentschädigung in der Vollkasko sollte bei Totalschaden oder Diebstahl mindestens bei 6 Monaten liegen. In guten Verträgen umfasst der Schutz bis zu 24 Monate.
- Die bei Unfällen entstandenen Schäden sollten in der Kaskoversicherung auch bei grober Fahrlässigkeit übernommen werden. Ausgenommen sind hierbei generell herbeigeführter Diebstahl (z.B. Schlüssel im Auto stecken lassen) sowie das Fahren unter Drogen- oder Alkoholeinfluss.
- Bei Neu- und Leasingfahrzeugen keine Werkstattbindung akzeptieren. Grund: Für Kulanzleistungen verlangt der Hersteller oft den Besuch einer Vertragswerkstatt. Bei Leasingfahrzeugen kann die Werkstattbindung eine Vertragsverletzung bedeuten.
- Einige Versicherer leisten in der Teilkasko nur für Schäden bei Wildunfällen. Viele Anbieter erstatten auch Schäden durch Kollisionen mit Tieren aller Art sowie bei Marderbiss.
- Sehr günstige Policen haben oft schlechte Rückstufungen. Autofahrer sollten deshalb prüfen, wie weit sie nach einem Schadenfall zurückgestuft werden.
- Rabattschutz sorgt dafür, dass Autofahrer nach einem Schaden nicht in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft werden.
- Erweiterter Haftpflichtversicherungsschutz bei Unfällen mit Mietwagen im europäischen Ausland sollte in den Versicherungsbedingungen enthalten sein (Mallorca-Police).
Möglich ist der Wechsel des Kfz-Versicherers in der Regel zum Ende des Kalenderjahres, da die meisten Versicherungsverträge vom 01. Januar bis zum 31. Dezember laufen. In diesen Fällen muss die Kündigung spätestens bis 30. November bei der Versicherungsgesellschaft sein. Ein Sonderkündigungsrecht haben Versicherungsnehmer, bei denen sich die Prämie z.B. durch eine schlechtere Typklassen- oder Regionalklasseneinstufung erhöht.
Quelle: ADAC