Bei Wegeunfällen und auf Dienstfahrten während der Arbeitszeit verunglücken mehr Menschen tödlich als bei allen anderen beruflichen Tätigkeiten. "Besonders bei schlechtem Wetter steigt das Unfallrisiko für Autofahrer, aber auch für Fußgänger, Radfahrer und Nutzer des öffentlichen Nahverkehrs", erklärt Werner Lüth, Experte für Arbeitsschutz bei TÜV Rheinland. Das Unternehmen berät und unterstützt Betriebe bei präventiven Maßnahmen im Arbeits- und Gesundheitsschutz, so auch bei der Vermeidung von Unfällen auf dem Weg zur Arbeit.
Fußgänger sind sicherer unterwegs, wenn sie helle Kleidung, möglichst mit reflektierenden Elementen, und rutschfeste, geschlossene Schuhe tragen. Abkürzungen über Trampelpfade, hochstehende Gehwegplatten und Bodenvertiefungen bergen Verletzungsrisiken. Bei schwacher Beleuchtung am besten eine Taschenlampe mitführen. Wer mit dem Auto oder dem motorisiertem Zweirad zur Arbeit fährt, sollte bei schlechtem Wetter und nasser Fahrbahn den Sicherheitsabstand vergrößern und die Geschwindigkeit drosseln. Zudem rät Lüth, das Fahrzeug, besonders Beleuchtungsanlage und Wischwasser, regelmäßig zu checken. Auch der eigene Gesundheitszustand bedarf der regelmäßigen Überprüfung. Alle 2 bis 3 Jahre etwa ist ein Sehtest notwendig.
Um gefährliche Situationen besser zu erkennen und zu vermeiden, ist ein Fahrsicherheitstraining ratsam. Unter Umständen beteiligen sich Arbeitgeber und die gesetzliche Unfallversicherung an den Kosten für solche Trainings, in denen kritische Verkehrssituationen kontrolliert geübt werden. Stressfreier und zudem umweltschonend ist man per Bus und Bahn oder mit dem Fahrrad unterwegs. In öffentlichen Verkehrsmitteln möglichst sitzen und Taschen und Tüten nicht in den Gängen abstellen. "Nach dem Aussteigen die Straße nicht direkt hinter oder vor dem Bus überqueren", rät Lüth. Radfahrer sollten nur Räder nutzen, die nach Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung im öffentlichen Verkehr genutzt werden dürfen und sich in technisch einwandfreiem Zustand befinden. Ein Fahrradhelm schützt vor gefährlichen Kopfverletzungen.
Sollte trotz aller Vorsicht ein Unfall auf dem Arbeitsweg passieren, muss dieser dem Arbeitgeber umgehend gemeldet werden, damit dieser die gesetzliche Unfallversicherung informieren kann.