Immer mehr Deutsche nutzen Elektro-Scooter, um schneller von A nach B zu kommen - im morgendlichen Großstadtgetümmel genauso wie in der Kleinstadt, wo der Bus nur alle halbe Stunde kommt. Ein Grund für den Boom der Kickboards mit Hilfsmotor sind die gesunkenen Preise heute sind die Flitzer schon für weniger als hundert Euro zu haben.
Doch Vorsicht: Bei allem Nutzen in Sachen Mobilität sind Elektro-Scooter eine Gefahr für Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer. "Anders als die alten Tretroller, die man noch aus Kindertagen kennt, erreichen diese Roller durch ihren Motor Geschwindigkeiten von 20 Stundenkilometern und mehr", erklärt Daniel Meiss von der AXA Versicherung. "Wenn man mit dieser Geschwindigkeit einen Passanten erwischt, kann es zu ernsthaften Verletzungen kommen." So ein Unfall kann auch finanziell böse ausgehen. Denn der Scooter gilt als Kraftfahrtzeug, braucht eine Betriebserlaubnis und müßte über ein Mofa-Kennzeichen versichert werden. Doch das wissen viele Nutzer gar nicht. Ohne Betriebserlaubnis darf sich der Elektro-Scooter nur auf privatem Gelände bewegen. Dort ist das Risiko im Rahmen der privaten Haftpflichtversicherung gedeckt.
Das muss man beachten:
Für einen Elektro-Scooter braucht man auf öffentlichen Straßen und Wegen eine Betriebserlaubnis (ABE) und ein Mofakennzeichen, das automatisch eine Haftpflichtversicherung einschließt. Der TÜV Hessen beispielsweise rät, einen Scooter nur zusammen mit der erForderlichen Betriebserlaubnis zu kaufen, die der Verkäufer mitliefern muss. Ist keine Betriebserlaubnis vorhanden, darf der Scooter im öffentlichen Straßenverkehr nicht benutzt werden. Um einen Scooter bis 25 km/h zu fahren, muss der Fahrer mindestens 15 Jahre alt sein und eine Mofaprüfbescheinigung haben. Bei Geräten bis 45 km/h ist sogar der Führerschein Klasse A oder M erForderlich, bei Höchstgeschwindigkeiten über 45 km/h der Führerschein Klasse A.