Tempolimits auf europäischen Straßen sind von einer einheitlichen Regelung weit entfernt. Der ADAC hat deshalb eine Übersicht der Geschwindigkeitsbeschränkungen im europäischen Ausland zusammengestellt. Vor dem Antritt der Reise sollten sich Autofahrer über die Temporegeln für Pkws im Urlaubsland genau informieren, vor allem über die zahlreichen Besonderheiten. Denn bei einer Überschreitung von bereits 20 km/h drohen vielerorts empfindliche Strafen, teilweise bis über 500 Euro.
Innerorts
Im eigenen Land sind die 50 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften allgemein bekannt. Auch in den anderen europäischen Ländern liegt der Autofahrer mit 50 km/h im Ort meistens genau richtig. Nur in Großbritannien heißt es bei 48 km/h (30 mph) Fuß vom Gas. In Polen sind nachts von 23 bis 5 Uhr dagegen 60 km/h erlaubt.
Außerorts
Außerorts schwanken die Höchstgeschwindigkeiten in Europa zwischen 80, 90 und 100 km/h. Auf Schnellstraßen darf jedoch auch schneller gefahren werden. Die Tempogrenzen schwanken hier zwischen 100 und 110 km/h. Bei Nässe, Regen und Schnee gelten in Italien und Frankreich dagegen verringerte Tempolimits. In Polen darf man auf 4-spurigen Schnellstraßen wiederum schneller als auf zweispurigen Schnellstraßen fahren.
Autobahnen
Auf Autobahnen kommen Urlauber in den meisten europäischen Ländern mit 130 km/h voran, in den übrigen Reiseländern geht es mit 120 km/h etwas langsamer zu. Immer mehr Länder, wie zum Beispiel Schweden, gehen jedoch dazu über kein generelles Tempolimit festzulegen. Dort gilt die Geschwindigkeitsbeschränkung je nach Beschilderung. Auf Autobahnen gibt es bei schwierigen Verkehrsverhältnissen wie Nässe, Schnee oder nachts zahlreiche Ausnahmen. Beispielsweise in Frankreich, Portugal und Luxemburg gelten für Führerscheinneulinge generell verringerte Geschwindigkeiten.
Detaillierte Informationen zu den Tempolimits und den zahlreichen länderspezifischen Besonderheiten auch für Motorräder, Gespanne, Wohnmobile und Bootstrailer finden Urlauber unter www.adac.de/laenderinfo, Stichwort "Verkehr".
Temporegeln im europäischen Ausland
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Quelle: ADAC