Temposünder werden in Frankreich immer häufiger von Geschwindigkeitsmessgeräten erfasst. Laut ADAC hat sich die Zahl der stationären und mobilen Radarstationen seit Beginn dieses Jahres deutlich erhöht. Bis zum Start in die Hauptreisesaison sollen weitere neue Messgeräte installiert, beziehungsweise bereit gestellt werden (es ist von 1000 neuen Geräten die Rede). In Frankreich führt man den deutlichen Rückgang der Verkehrstoten auf die vermehrten Radar-Kontrollen zurück und die auf die Tatsache, dass seit vergangenem Jahr Verkehrsdelikte noch strenger geahndet werden. Dieser Trend soll mit noch mehr Kontrollen künftig verstärkt werden.
Besonders auf den Nationalstraßen (Routes Nationales) sollte man die vorgeschriebene Geschwindigkeit genauestens einhalten. Diese Routen, die man gerne als Alternativ-Strecken zu den oft überlasteten Autobahnen wählt, aber auch Autobahnen mit nicht zu starkem Verkehr, werden von der Polizei oft für ihre Kontrolleinsätze ausgewählt.
Die hohen Bußgelder in Frankreich bei Tempo-Überschreitungen können der Urlaubskasse arg zusetzen. Wer in unserem Nachbarland die Geschwindigkeit um 20 km/h überschreitet, muss an Ort und Stelle mindestens 90 Euro berappen. Die dortige Polizei zeigt Temposündern gegenüber nur wenig Entgegenkommen: Höchstens fünf km/h zu schnell darf man sein, ohne gleich zur Kasse gebeten zu werden.
Verkehrssünder, die nicht gleich an Ort und Stelle abkassiert werden, denen dann aber ein Bußgeldbescheid ins Haus flattert, können derzeit noch nicht grenzüberschreitend zur Zahlung des Bußgeldes gezwungen werden. Ein Vollstreckungsabkommen zwischen Frankreich und Deutschland ist bisher nicht in Kraft getreten. Mit der gegenseitigen Anerkennung von Geldbußen in punkto Verkehrszuwiderhandlungen und der Eintreibung des Geldes ist EU-weit wohl nicht vor 2006 zu rechnen.