Selbst wenn er dies kann, ist er in einem Reparaturbetrieb, in dem kein Deutsch gesprochen wird, in einer ungünstigen Lage.
Verhalten gegenüber der Werkstatt
In solchen Situationen werden oft keine Kostenvoranschläge verlangt oder wird der Auftrag nicht der Höhe nach beschränkt. Auch über die Reparaturdauer besteht häufig Unklarheit, was kurz vor Urlaubsende gravierende Folgen haben kann. Vielfach wird von manchen Werkstätten z. B. die Zahlung mittels (bestimmter) Kreditkarten nicht akzeptiert, sondern Bargeld verlangt.
Der Werkstattkunde sollte sich vor Augen halten, dass die oft unsichere Beweislage und die meist schwierige gerichtliche Durchsetzbarkeit einer Forderung (Rechtsstreite ziehen sich in der Regel unabsehbar lange hin) für ihn in der Praxis außergerichtliche Problemlösungen nahelegt. Insbesondere wenn es um geringfügige Beträge geht, ist Vergleichsbereitschaft angezeigt.
Beratung und Hilfe
In typischen Reklamationsfällen wird häufig die rechtzeitige Einschaltung einer ADAC-Notrufstation von großem Nutzen sein, da deren Mitarbeiter grundsätzlich zweisprachig sind, also sowohl die deutsche als auch die Sprache des jeweiligen Besuchslandes beherrschen.
In Gewährleistungsfällen (z. B. bei schlechter Reparaturdurchführung) kann die Notrufstation gelegentlich durch eine Intervention bei der Werkstatt einen günstigen Ausgang der Sache erreichen. Andernfalls bleibt meist nur die Beauftragung eines deutschsprechenden Anwalts in Reichweite des ausländischen Reparaturbetriebs. Allerdings sollte hierfür wegen des Kostenrisikos möglichst eine Rechtsschutzversicherung bestehen, die derartige vertragliche Rechtsstreitigkeiten im Ausland mit abdeckt.