Rund um den Gebrauchtwagenkauf gibt es eine Reihe von juristischen Fragen und Fußangeln, die man beachten sollte, damit es nach dem Kauf keine böse Überraschung gibt. ADAC-Juristen geben Tipps zu Sachmängelhaftung, Garantie und Finanzierung:
Kauf beim Händler oder von privat?
Der Käufer kann den Händler mindestens 1 Jahr lang für Sachmängel haftbar machen. Dabei kann er zunächst die kostenlose Reparatur verlangen. Gelingt das nicht, kann er vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Der private Verkäufer darf die Mängelhaftung ausschließen. Er haftet dann nur für arglistig verschwiegene Mängel oder ausdrücklich zugesagte Eigenschaften. Für den Kauf am besten den Musterkaufvertrag des ADAC verwenden.
Sind zusätzliche Gebrauchtwagen-Garantien sinnvoll?
Die meisten Händler verkaufen heutzutage Gebrauchtwagen auch mit Garantie. Sie ist entweder schon in den Kaufpreis eingerechnet oder kostet zusätzlich zwischen 100 und 300 Euro. Gebrauchtwagen-Garantien sind allerdings nicht mit denen für Neufahrzeuge vergleichbar, weil sie typische Gebrauchtwagen-Mängel nicht abdecken. Sie beziehen sich nur auf bestimmte Fahrzeugbaugruppen und liefern häufig lediglich einen Anspruch auf Erstattung der Lohn- bzw. der Materialkosten je nach Laufleistung. Dazu kommen Kosten für vorgegebene Wartungsarbeiten. Hier muss man sich genau die Bedingungen des Vertrags anschauen. Unser Tipp: Genau abwägen, ob sich für einen Gebrauchtwagen mit hoher Laufleistung eine Garantie überhaupt noch rechnet.
Klassische Finanzierung oder Leasing?
Für private Käufer lohnt sich Gebrauchtwagen-Leasing wie auch Neuwagen-Leasing oft nur, wenn es sich um ein extrem günstiges Angebot handelt (z. B. für Spezialfahrzeuge, die schwer verkäuflich sind und die der Händler los werden will). Normalerweise ist aber eine klassische Gebrauchtwagen-Finanzierung die bessere Alternative: Die Zinsen sind günstig, die Raten meist nicht höher als beim Leasing. Vorsicht vor unseriösen Anbietern, die mit Leasing oder Finanzierung ohne Schufa werben.
Quelle: ADAC