Wer am Karnevalstreiben teilnimmt, sollte sich vor Alkoholfahrten hüten. Der ADAC erinnert daran, dass die Strafen für Trunkenheit am Steuer im vergangenen Jahr verdoppelt wurden. Bereits 0,5 oder mehr Promille am Steuer können weitreichende Folgen haben: Ein Bußgeld von 500 Euro, 4 Punkte in Flensburg und ein mindestens vierwöchiger Führerscheinentzug erwarten den Sünder.
Maskierte Jecken dürfen trotz Verkleidung auch während der tollen Tage ans Steuer. Aber: Wer allzu opulent maskiert fährt, muss unter Umständen mit einem Bußgeld von 10 Euro rechnen und zwar dann, wenn durch die Verkleidung sowohl Sicht als auch Gehör und damit die Fahrsicherheit beeinträchtigt sind. Ganz und gar nicht lacht der Schalk nach einem Unfall: Wegen grober Fahrlässigkeit kann er den Kaskoschutz seiner Versicherung verlieren.
Deshalb rät der ADAC allen Narren, die weder auf Alkohol noch auf eine aufwendige Maskierung verzichten wollen, während der Faschingstage auf öffentliche Verkehrsmittel oder das Taxi umzusteigen. Das Risiko, mit Alkohol am Steuer erwischt zu werden, ist aufgrund verstärkter Polizeikontrollen besonders hoch. Schon geringe Alkoholmengen im Blut können problematisch werden. Bei 0,3 Promille und auffälligem Fahrverhalten müssen Autofahrer 6 Monate den Führerschein abgeben, außerdem droht eine empfindliche Geldstrafe.
Auch am Tag danach sollte der Kater im Auge behalten werden: Der menschliche Körper baut pro Stunde im Schnitt nur 0,1 Promille Alkohol im Blut ab. "Spätheimkehrer" sollten deshalb Bus oder Bahn nutzen, um zur Arbeit zu fahren.
Quelle: ADAC