Willkommen bei Autosieger.deAutosieger.de - Das Automagazin
Autosieger.de - Das Automagazin
Autoübersicht
Automodelle
Autoratgeber
Autotests
Autonews
Autoservice
Facebook
24.11.2024, 21:41 Uhr

Kooperation

Luftfahrtmagazin.de

Lieblingsfriseur.de

Deutsche Verkehrswacht

Themen | Kategorien
Autosieger-Nachrichten nach Themen sortiert:


Nachrichten nach Kategorien geordnet:

Auto News


Test Kindersitze auf dem Beifahrersitz im Crashtest

Test & Wertung


Kindersitze auf dem Beifahrersitz im Crashtest

ADAC-Test Kindersitz vorneCrashversuche des ADAC haben jetzt bestätigt, dass Kinder auch auf dem Beifahrersitz sicher mitfahren, wenn 2 wichtige Voraussetzungen erfüllt sind. Liegt ein Kleinkind in einer Babyschale mit dem Kopf in Fahrtrichtung, darf auf keinen Fall der Beifahrer-Airbag aktiviert sein. In Sitzsystemen, bei denen ein größeres Kind nach vorne blickt, darf der Abstand zum Wirkungsbereich des Airbags nicht zu klein sein.

Bei den Versuchen mit Babyschale hat sich gezeigt, dass ein Kleinkind bei deaktiviertem Airbag selbst einen Frontalunfall mit 64 km/h nahezu unverletzt übersteht. Bleibt der Airbag aktiv, so wird das Kind beim Unfall vermutlich schwere Kopf- und Nackenverletzungen davontragen, die ausschließlich von der Wucht des Airbags herrühren. So kann bereits ein Bagatellunfall bei niedriger Geschwindigkeit zu schwersten oder gar tödlichen Verletzungen führen. Der Gesetzgeber hat deshalb die Verwendung solcher Systeme bei "scharfem" Airbag verboten.

Größere Kinder, die korrekt in einem Kindersitz sitzen, können auf dem Beifahrerplatz durchaus von der Schutzwirkung des Airbags profitieren. Die gemessenen Belastungen für Kopf und Nacken sind geringer, als beim gleichen Unfall ohne Airbagauslösung. Wenn das Kind allerdings zu nah am Armaturenbrett sitzt, wird es vom sich entfaltenden Airbag getroffen. Das kann zu Knochenbrüchen, Schürf- und Brandwunden führen. Noch schwerere Verletzungen können auftreten, wenn sich die Beine des Kindes im Entfaltungsbereich des Airbags befinden. Der Klappmessereffekt führt dann dazu, dass der Beckengurt in den Bauch rutscht oder gar die Wirbelsäule verletzt wird. Auch hier reicht bereits ein harmloser Bagatellunfall, weil diese Verletzungen allein vom Airbag verursacht werden, der bei etwa 30 km/h auslöst.

Ehe jedoch ein Kind auf dem Beifahrersitz angeschnallt wird, sollten Eltern die Bedienungsanleitungen von Fahrzeug und Kindersitz nach Hinweisen und Einschränkungen durchsuchen. Dort ist beschrieben, ob Kinder bei einem Fahrzeug überhaupt auf dem Beifahrersitz gesichert werden dürfen, worauf man bei der Kindersicherung achten muss und ob und wie die Airbagabschaltung funktioniert.

Quelle: ADAC

 
Kindersitz-Test 2009


Diesen Beitrag empfehlen


Ähnliche Artikel zum Thema

Kindersitztest: 31 Babyschalen und Kindersitze im Test
Kindersitze: Schadstoffe belasten Testergebnisse
Kindersitze im Test 2009
Kindersitze im Test 2008
Integrierte Kindersitze im Test

Lesen Sie mehr aus dem Resort Test