Autobesitzer müssen von heute an (01. Oktober 2009) beim Kauf neuer Reifen auf die sogenannte Sound-Kennzeichnung für verbriefte Geräuschminderung achten. Wie der ACE Auto Club Europa mitteilte, geht dies aus der EU-Richtlinie ECE-R 117 hervor. Neben den üblichen Kennzeichnungen etwa mit einer DOT-Nummer (Herstellungsdatum), ist jetzt neuerdings auch ein S auf der Reifenflanke markiert und zwar hinter der Genehmigungsnummer. Der Buchstabe bestätigt, dass die EU-"Sound"-Vorgabe erfüllt wird, sie setzt Grenzwerte für die Abrollgeräusche bei Autoreifen.
Nach Angaben des ACE hat die EU ein abgestuftes Verkaufsverbot für Reifen ohne "S"-Kennzeichnung erlassen. Danach greift die Regelung zunächst nur bei Reifen, deren Laufflächenbreite bis 185 mm beträgt. Vom 01. Oktober 2010 an gilt diese Regelung auch für Pkw-Reifen über 185 bis 205 mm Querschnittsbreite. Von Oktober 2011 an dürfen auch keine Reifen mehr über 215 mm ohne S-Kennzeichnung vertrieben werden. Beim Kauf neuer Reifen sollten sich Kunden vom Reifenhändler das S-Zertifikat zeigen und auf der Rechnung das Fabrikat bestätigen lassen, rät der ACE.
Die Übergangsregelung sieht allerdings auch vor, dass selbst Reifen ohne Markierung nach dem 01. Oktober verkauft werden dürfen. Voraussetzung dafür ist ein entsprechendes Zertifikat der Typgenehmigungsbehörde. Sie muss eine Bestätigung enthalten, dass trotz fehlender "S"-Markierung die entsprechenden GeräuschanForderungen nach EU-Richtlinie ECE-R 117 erfüllt werden.