Der Beitritt zur EU macht es möglich: Ab 1. Mai 2004 ist bei Reisen nach Polen, Estland, Lettland und Litauen die Grüne Karte nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Laut ADAC genügt zum Nachweis des Versicherungsschutzes jetzt auch hier das Autokennzeichen. Ein böses Erwachen gab es in der Vergangenheit vor allem für Autofahrer, die ohne dieses Dokument die Grenze nach Polen passierten: Fast 800 Euro Bußgeld und die Sicherstellung des Fahrzeugs waren beim Fehlen der Grünen Karte die Folge.
Der Automobilclub empfiehlt Autoreisenden trotzdem, bei Fahrten nach Polen oder ins Baltikum die Grüne Versicherungskarte mitzunehmen. Zumindest anfangs muss man damit rechnen, dass die neue Rechtslage noch nicht überall bekannt ist. Darüber hinaus sind - insbesondere bei selbstverschuldeten Unfällen - Schwierigkeiten programmiert, wenn nicht anhand des Dokuments das Bestehen einer Versicherung und die Policen-Nummer nachgewiesen werden können. Dies gilt im Übrigen auch für alle anderen europäischen Staaten, für die das Mitführen der Grünen Karte nicht vorgeschrieben ist.
Obligatorisch ist das Dokument weiterhin bei Fahrten nach Albanien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Mazedonien, Rumänien, Serbien-Montenegro und in die Türkei. In der Grünen Versicherungskarte für Serbien-Montenegro ist die Gültigkeit aus dem Länder-Kürzel "SCG" (früher "YU" für Jugoslawien) ersichtlich.