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Recht Neu für Lkw-Fahrer: Weiterbildungspflicht

Nutzfahrzeuge


Neu für Lkw-Fahrer: Weiterbildungspflicht

Vom 10. September 2009 an müssen Berufskraftfahrer mit Lkw-Führerschein alle 5 Jahre vom Führerhaus auf die Schulbank wechseln. Wie der ADAC meldet, unterliegen sie ab sofort einer Weiterbildungspflicht. Auch Ersterwerber eines Lkw-Führerscheins müssen eine aufwändige Grundqualifikation durchlaufen, bevor sie Güter zu gewerblichen Zwecken befördern dürfen.

Die Weiterbildung umfasst 35 Stunden und muss alle 5 Jahre wiederholt werden. Eine Prüfung findet nicht statt. Die erstmalige Fortbildung muss bis spätestens zum 10. September 2016 abgeschlossen sein und wird im Scheckkartenführerschein durch eine Schlüsselzahl vermerkt. Wer nach dieser Schonzeit ohne Fortbildungsnachweis gewerblich Güter mit dem Lkw transportiert, riskiert eine Geldbuße von bis zu 5.000 Euro.

Für die Kosten der Weiterbildung kommt grundsätzlich der Fahrer selbst auf, sofern nicht besondere Absprachen mit dem Arbeitgeber getroffen werden. Diese beruflich bedingten Ausgaben sind jedoch steuerlich absetzbar.

Der ADAC weist auf ein erhebliches Problem hin, das dringend durch den Gesetzgeber gelöst werden muss: Wer es versäumt hat, seinen befristeten Lkw-Führerschein rechtzeitig zu verlängern, bekommt zwar bei Vorlage der ärztlichen Bescheinigungen prüfungsfrei einen neuen Lkw-Führerschein. Für die Berufskraftfahrer-Qualifikation wird er aber so gestellt, als hätte er noch nie einen Lkw-Führerschein gehabt. Das hat zur Folge, dass er eine komplette Grundausbildung absolvieren muss, bevor er gewerblich auf Achse gehen darf.

Der ADAC bietet in seinen Trainingsanlagen die komplette Weiterbildung, aufgeteilt in 5 Module zu je 7 Stunden, zum Nettopreis von 750 Euro an.

Quelle: ADAC


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