Autokäufer, die die Abwrackprämie in Anspruch nehmen wollen, aber noch einige Wochen oder Monate auf den Reservierungsbescheid des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) warten müssen, sollten bei der Entsorgung ihres Altfahrzeugs nach Empfehlung des ADAC besonders vorsichtig sein. So muss ein zu verschrottendes Auto zum Zeitpunkt der Entsorgung mindestens 12 Monate durchgehend auf den Antragsteller zugelassen sein. Wer sein Altauto bereits vorher abmeldet oder stilllegt, geht bei der Prämie leer aus. Nach Informationen des Automobilclubs sind bereits viele Neuwagenkäufer in diese Falle getappt.
Reservierungsbescheid des BAFA
Täglich erhalten derzeit tausende Autokäufer ihren bestellten Neuwagen. Um das Altfahrzeug ordnungsgemäß und vollständig entsorgen zu können, muss der Käufer jedoch den Reservierungsbescheid des BAFA haben. Diesem Bescheid ist das so genannte Verwendungsnachweisformular beigefügt, das der Entsorgungsbetrieb abzeichnen muss. Das Problem: Der Versand der Bescheide kann unter Umständen mehrere Monate dauern. Antragsteller könnten in Betracht ziehen, den alten Wagen bis zur Verschrottung abzumelden oder stillzulegen, um nicht 2 Fahrzeuge unterhalten zu müssen. Damit wären die Voraussetzungen für den Erhalt der Abwrackprämie nicht mehr gegeben. Wer noch nicht über das Verwendungsnachweisformular verfügt, aber trotzdem sein Altauto verschrotten lässt, sollte laut ADAC unbedingt mit dem Entsorgungsbetrieb vereinbaren, dass das Formular später noch abgezeichnet werden muss.
Quelle: ADAC