Autofahrer, die im Ausland unterwegs sind, sollten laut ADAC immer eine Grüne Versicherungskarte mit sich führen. Die Karte wird von den Kfz-Versicherern ausgestellt und dient als Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung. Damit erleichtert sich im Falle eines Unfalls im Ausland die Schadensregulierung erheblich.
Seit 01. Januar kann von den Kfz-Haftpflichtversicherern eine neue Grüne Karte mit geändertem Erscheinungsbild ausgegeben werden. Außerdem gibt es die Karte auch in einem neuen größeren DIN A4 Format. In der Übergangsphase bis 31. Dezember 2010 bleibt die alte Karte aber weiterhin gültig. Auch nach dem Ablauf der Übergangszeit gilt die alte Version bis zum eingetragenen Ablaufdatum.
Seit Januar wurde auch Russland in das System der Grünen Karte aufgenommen. Damit ist der Abschluss einer Grenzversicherung bei der Einreise nach Russland nicht mehr erForderlich, wenn der Versicherungsschutz durch die Grüne Karte nachgewiesen wird. Autofahrer sollten beim Beantragen der Karte darauf achten, dass diese das Kürzel RUS enthält. Pflicht ist die Karte neben Russland auch in Serbien, Albanien, Bosnien-Herzegowina, Moldawien, Montenegro, Mazedonien, Ukraine und Weißrussland.
In Ländern der Europäischen Union gibt es keine Pflicht, die Grüne Versicherungskarte mitzuführen. Das amtliche Kennzeichen reicht dort als Versicherungsnachweis aus. Der ADAC rät dennoch, die Karte auch innerhalb der EU dabei zu haben. Die Behörden in einigen Ländern sind über den Wegfall der Mitführpflicht häufig nicht informiert und verhängen Bußgelder. Außerdem erleichtert die Karte die Abwicklung eines Unfalls deutlich.
Quelle: ADAC