Autofahrer, die in den Genuss der staatlichen Umweltprämie für Altautos kommen wollen, müssen dem Antrag weitere Dokumente beifügen. Darauf weist TÜV NORD Mobilität in Hannover hin. Es reiche nicht aus, nur das Antragsformular auszufüllen. Wichtig sei, außer den Papieren des Alt- und Neufahrzeugs vor allem auch den Nachweis eines anerkannten Verschrottungsbetriebes beizufügen, dass das Auto tatsächlich fachgerecht entsorgt wurde.
Folgende Bescheinigungen müssen dem Antragsformular beigefügt werden:
- Verwertungsnachweis nach § 15 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung von einem anerkannten Demontagebetrieb oder einer Kfz-Annahmestelle
- Eine gesonderte Erklärung des Demontagebetriebs, dass das Altfahrzeug einer Schredderanlage zugeführt wird
- Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit dem Vermerk der Zulassungsbehörde über die Außerbetriebsetzung des Altfahrzeugs
- Original der entwerteten Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) des Altfahrzeugs
- Kopien der Zulassungsbescheinigungen I und II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) des Neufahrzeugs
- Kopie der Rechnung bzw. des Leasingvertrags über den Erwerb des Neufahrzeugs
- ggf. Bescheinigung des Herstellers, dass der Jahreswagen auf einen Werksangehörigen zugelassen war
Ob sich der Antrag zur Umweltprämie lohnt, kann leicht mit Hilfe einer neutralen Begutachtung des Altfahrzeugs ermittelt werden.
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (kurz: BAFA), die nötigen Original-Formulare mit den vorgeschriebenen Nachweisen einreichen. Unter diesem Link gelangen Sie auf die Internetseite der BAFA.