Jedes Auto hat eine Warnblinkanlage, aber nicht jeder Autofahrer ist sich sicher, wann er sie verwenden muss oder darf. Neben der reinen Warnung vor einem liegengebliebenen Auto dient sie unter anderem auch als Hinweis auf einen Stau oder das Abschleppen.
Sowohl die Technik als auch die Vorschriften haben sich im Laufe der Jahre geändert. So gibt es inzwischen Autos, die beim starken Abbremsen automatisch das Warnblinklicht aktivieren. Eine solche serienmäßige Schaltung ist gesetzlich seit ein paar Jahren ausdrücklich erlaubt. Ansonsten darf jeder Autofahrer seine in Österreich übrigens Alarmblinkanlage genannte Einrichtung immer dann einschalten, wenn er "andere durch sein Fahrzeug gefährdet sieht". Ausdrücklich erwähnt ist in der Straßenverkehrsordnung (StVO) dabei der freiwillige, aber sinnvolle Einsatz am Stauende. Pflicht ist das Warnblinken dagegen bei einer Panne und beim Abschleppen. Dabei müssen sowohl am Zugfahrzeug als auch beim Havaristen alle Blinkleuchten arbeiten.
Busse
Für Schulbusse gilt eine besondere Pflicht. Beim Heranfahren an eine Haltestelle und während des Ein- oder Aussteigens muss der Fahrer die Warnblinkanlage einschalten. Auch andere Busse können in gleicher Weise warnen. Für die anderen Autofahrer heißt das dann: Solange der Bus noch rollt, darf er nicht überholt werden. Steht er, darf an ihm nur in Schrittgeschwindigkeit vorbeigefahren werden. Das gilt übrigens auch für den Gegenverkehr. In Österreich müssen andere Fahrzeuge sogar generell warten, solange das Warnblinklicht am Bus eingeschaltet ist.
"Quittung" der Wegfahrsperre
Der häufigste gleichzeitige Einsatz aller Blinkleuchten ist in den vergangenen Jahren jedoch die "Quittung" der Wegfahrsperre geworden. Wird sie per Fernbedienung aktiviert, gibt es ein speziell getaktetes Blinksignal.