Wer den Kündigungstermin 01. Dezember 2008 für den Wechsel seiner Kfz-Versicherung verschwitzt hat, dem bietet sich eine 2. Chance zur Kündigung. Hat das Versicherungsunternehmen den Beitrag auch nur um 1 Cent erhöht, kann der Kunde sein Sonderkündigungsrecht nutzen. Mit Erhalt der Mitteilung hat der Versicherte einen zusätzlichen Monat Zeit, um den Anbieter zu wechseln. Die Chance der Sonderkündigung gilt auch, wenn die Versicherung durch eine Änderung der Typ- oder Regionalklassen teurer wird.
Laut ADAC sind die Beitragssteigerungen in den Mitteilungen oft nicht auf den ersten Blick zu erkennen, weil die Erhöhungen von einer besseren Einstufung in der Schadenfreiheitsrabattstaffel verdeckt werden. Deshalb rät der Automobilclub, genau hinzuschauen. Steigt der Beitrag wegen eines Schadensfalls, besteht kein Sonderkündigungsrecht.
Jederzeit wechseln können Autofahrer ihre Kfz-Versicherung, wenn sie sich ein neues Auto kaufen. Der Versicherungsvertrag kann auch nach einem Schadensfall gekündigt werden. Der ADAC rät, die Kündigung generell per Einschreiben/Rückschein abzuschicken.
Beim Wechsel des Versicherers sollten Verbraucher laut ADAC aber nicht nur auf einen günstigen Beitrag achten. Wichtig ist auch ein Blick auf die Vertragsbedingungen. So haben Billigpolicen im Schadensfall oft schlechte Rückstufungen. Viele Versicherungen haben ihre Basisleistungen auch deutlich abgespeckt.
Quelle: ADAC