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Info Handy am Steuer: Top 5 der Ausreden

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Handy am Steuer: Top 5 der Ausreden

Autofahrer werden immer erfinderischer, wenn sie mit dem Handy am Ohr im Straßenverkehr erwischt werden. Wie der ACE berichtet, seien immer mehr Fahrer zu beobachten, die nur mit einer Hand am Lenkrad durch den Straßenverkehr unterwegs sind.

Nach ACE-Beobachtungen, sei ein Trend nach besonders witzigen Ausreden zu beobachten. Dabei schreckt ein Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei und 40 Euro Bußgeld offenbar zu wenig ab, um Autofahrer vom Telefonieren am Steuer abzuhalten.

"Top Five" der Ausreden

  • Akku: Ein Autofahrer behauptete, das Gerät nicht zum Telefonieren, sondern als "Wärmeakku" gegen Ohrenschmerzen benutzt zu haben. "Unglaubhaft", so das Oberlandesgericht (OLG) Hamm – Deutschlands Gericht mit den meisten "Handy-Urteilen". Die Ausrede schütze nicht vor dem Bußgeld (was hier 70 Euro ausmachte). Schon "das Halten des Telefons an das Ohr" lasse den eindeutigen Schluss zu, dass der Betroffene "auch wirklich telefoniert" habe. (AZ: 2 Ss OWi 606/07)
  • Kieferstütze: Ein Amtsrichter in Sondershausen (Thüringen) glaubte nicht, dass der Unterkiefer eines Autofahrers "hin und wieder wackele" und er das Handy nur als Stütze eingesetzt habe. Der Mann brachte vor, "straffrei auszugehen, wenn er ein anderes Hilfsmittel benutzt hätte". Vergebens. (AZ: 475 Js 4671/06)
  • Rasur: Ein Autofahrer gab zu Protokoll, er habe sich mit einem Akkurasierer den Bart gestutzt und die Lippen zur Radiomusik bewegt. Die Richter am OLG Hamm seiften ihn nachträglich ein, weil er die Aussage nicht schon – belegt durch den vermeintlichen "Rasierapparat" – gegenüber der Polizei getroffen hatte. (AZ: 2 Ss OWi 528/06)
  • Diktieren: Ein Geschäftsmann gab an, "nur diktiert" zu haben. Das Thüringer Oberlandesgericht ließ sich darauf nicht ein und urteilte, dass eine "mentale Ablenkung eines Fahrzeugführers infolge der Benutzung eines Mobiltelefons" nicht alleine von der Benutzung als Telefon ausgehe, sondern auch vom "Diktieren". (AZ: 1 Ss 82/06)
  • Stütze: Behauptet ein Autofahrer entgegen der Beobachtung eines Polizisten, sich mit dem Arm an der Fahrertür abgestützt statt mit dem Handy "am linken Ohr" telefoniert zu haben, so ist der Aussage des Polizisten eher zu glauben als dem "Täter". (OLG Hamm, AZ: 2 Ss 228/07)


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