Die Einführung einer Vignettenpflicht in Slowenien zum 01. Juli hatte zu einem Protest des ADAC bei der EU geführt. Weil keine Kurzzeitvignette angeboten wird, müssen Urlaubsreisende eine teure Halbjahres- oder Jahresvignette kaufen. Jetzt hat die EU-Kommission in Brüssel reagiert: Die Kommission teilt die Besorgnis des ADAC, dass vor allem Transitreisende und Kurzurlauber durch das Fehlen einer Kurzzeitvignette unverhältnismäßig belastet und damit diskri
MINIert werden. Auch wenn die Zuständigkeit zur Erhebung einer Straßennutzungsgebühr bei den Staaten selbst liegt, müssen die Bestimmungen des EU-Vertrages, wie das Diskri
MINIerungsverbot, eingehalten werden. Die EU-Kommission hat deshalb die slowenische Regierung zu einer Stellungnahme aufge
Fordert. Die kurzfristige Einführung einer zusätzlichen Kurzzeitvignette ist derzeit jedoch noch nicht abzusehen.
Allerdings zeigt das Beispiel der Vignetteneinführung in Österreich, dass eine Intervention durch die EU-Kommission den Druck, eine Kurzzeitvignette einzuführen, erheblich erhöht. Auch in Österreich sollte 1996 kein "Kurzzeitpickerl" angeboten werden. Um nicht gegen EU-Recht zu verstoßen, mussten die Österreicher letztlich nachgeben. Ähnliches ist nun auch im Fall Sloweniens zu hoffen. Bisher weigert sich die slowenische Regierung jedoch, ihr System zu verändern. Proteste des ADAC gegen die gewählte Form der Staffelung, in Jahres- und Halbjahresvignette, blieben bislang von den slowenischen Behörden ungehört.
Reisenden, die nach oder durch Slowenien fahren, rät der ADAC sich die Vignette in jedem Fall bereits vor Einreise nach Slowenien, an Tankstellen in Österreich, spätestens aber an der Grenze zu kaufen. Bei Zuwiderhandlungen gegen die Vignettenpflicht drohen erhebliche Bußgelder. Die Strafen zwischen 300 und 600 Euro können die slowenischen Polizeibehörden bei ausländischen Autofahrern an Ort und Stelle kassieren. Seit 01. Juli ist für Pkw bis 3,5 t die Halbjahres- oder Jahresvignette zum Preis von 35 Euro bzw. 55 Euro (für Motorräder 17,50 und 27,50 Euro) auf Autobahnen und Schnellstraßen vorgeschrieben.
Quelle: ADAC