Die rechtliche Grundlage für die Einführung einer streckenbezogenen Lkw-Maut im Jahr 2003 in Deutschland ist das
Gesetz zur Einführung von streckenbezogenen Gebühren für die Benutzung von Bundesautobahnen mit schweren Nutzfahrzeugen (BGBl I, Nr. 23, S. 1234). Es trat am 12. April 2002 in Kraft.
Mit der Einführung der LKW-Maut verfolgt die Bundesregierung vier Ziele:
- Schwere Lastkraftwagen verursachen in besonderem Maße Kosten für den Bau, die Erhaltung und den Betrieb von Autobahnen. Die Belastung der Straßen durch einen schweren LKW mit 40 Tonnen Achslast ist etwa 60.000 mal größer als durch einen PKW. Die Bundesregierung verfolgt deshalb im Einklang mit der EG-Verkehrspolitik das Ziel, durch eine verursachergerechte Anlastung der Wegekosten den LKW stärker an der Finanzierung der Infrastruktur zu beteiligen. Deswegen wollen wir beim LKW einen Systemwechsel vollziehen - weg von der alleinigen Finanzierung über Steuer und Eurovignette und hin zu einer Nutzerfinanzierung durch eine streckenbezogene LKW-Gebühr ("Maut").
- Mit der LKW-Maut werden die Wettbewerbsbedingungen von Straße und Schiene gerechter gemacht. Bahnen und Binnenschiffe erhalten damit eine echte Chance mehr Güterverkehr von der Straße vor allem auf die Schiene zu verlagern. Durch eine Differenzierung der Gebührenhöhe der Maut nach Achsen und Emissionen werden auch die umweltpolitischen Ziele der Bundesregierung unterstützt.
- Die LKW-Maut bringt zusätzliche Einnahmen, die für den Erhalt und den weiteren Ausbau der Verkehrswege in Deutschland dringend erForderlich sind. Die Mehreinnahmen sollen überwiegend für den Ausbau der Bundesfernstraßen verwendet werden.
- Deutschland wird mit der weitgehend automatischen Erhebung der LKW-Maut eine Vorreiterrolle in diesem Technologiebereich in Europa und weltweit einnehmen. Dies eröffnet neue Marktchancen für die Industrie und trägt zur Sicherung von Arbeitsplätzen bei. Die weltweit erstmalige Realisierung eines solchen Systems kann in Deutschland zudem auch auf anderen Feldern der Informationstechnologie einen Innovationsschub auslösen.
Fragen und Antworten zur Maut
Was soll mit den Einnahmen aus der Maut geschehen?Die zusätzlichen Einnahmen werden ausschließlich für den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur genutzt. Im Gesetz zur Einführung der LKW-Maut ist festgeschrieben, dass das Mautaufkommen nach Abzug der Ausgaben für Betrieb, Überwachung und Kontrolle des Mautsystems zusätzlich dem Verkehrshaushalt zugeführt und in vollem Umfang zweckgebunden für die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur - überwiegend für den Bundesfernstraßenbau - verwendet wird.
Auf welche Programme zum Ausbau der Verkehrsinfrastruktur mit den Mauteinnahmen hat sich die Bundesregierung festgelegt?Schon jetzt ist festgelegt, dass ein Teil des künftigen Gebührenaufkommens im Rahmen des "Anti-Stau-Programms" der Bundesregierung eingesetzt wird. Das "Anti-Stau-Programm" verfolgt das Ziel, die Kapazitätsengpässe zu reduzieren bzw. die Kapazitäten der Verkehrsträger zu sichern. Nach dem Konzept einer integrierten Verkehrspolitik, das auf eine Verknüpfung der Verkehrsträger setzt, sollen die Einnahmen aus der LKW-Maut nicht nur für den Verkehrsträger Straße verwendet werden, sondern auch für Schienenwege und Wasserstraßen. Denn die Beseitigung von Engpässen im Schienen- und Wasserstraßennetz bewirkt auch Entlastungen im Straßenverkehr. Mit dem "Anti-Stau-Programm" werden allein im Straßenbereich auf einer Länge von rund 250 km Lücken geschlossen und Autobahnen verbreitert, damit der Verkehr ungehindert fließen kann.
Erleichtert die Maut die Mobilisierung privaten Kapitals?Die Bundesregierung will mit dem Instrument der Betreibermodelle durch die Beteiligung privater Investoren am Ausbau der Infrastruktur den 6-spurigen Ausbau von Autobahnen beschleunigen. Ziel ist es, den Verkehrsablauf auf bestimmten Strecken flüssiger zu gestalten. Dies entlastet entsprechende Bundesstraßen von ausweichendem Verkehr und reduziert so die betroffenen Regionen von Lärm und Abgasen. Das Betreibermodell wird die Bundesregierung den Ländern und der Bauwirtschaft zur Umsetzung sinnvoller und gezielter Einzelmaßnahmen anbieten.
Die Betreibermodelle für den Ausbau von Autobahnen werden mit der Einführung der streckenbezogenen LKW-Maut erst möglich. Das Modell sieht folgendes Verfahren vor: Der Ausbau, die Erhaltung, der Betrieb und die Finanzierung werden an einen privaten Betreiber übertragen. Die auf den Ausbaustrecken erzielten Nettoeinnahmen aus der LKW-Maut werden für einen befristeten Zeitraum an den privaten Betreiber weitergeleitet. Die übrigen Kosten werden aus dem Straßenbauhaushalt aufgebracht.
Wie ist sichergestellt, dass die Einnahmen tatsächlich in die Verkehrsinfrastruktur fließen werden?Im Autobahnmautgesetz wurde eine Zweckbindung festgeschrieben. Zudem sollen die zusätzlichen Einnahmen aus der Maut in eine zu gründende Finanzierungsgesellschaft für Verkehrsinfrastruktur überführt werden. Hauptaufgabe dieser Gesellschaft ist es, die Mittel zweckgebunden in die Verkehrsinfrastruktur zu reinvestieren. Die gesetzlichen Grundlagen zur Gründung der Gesellschaft sind mittlerweile geschaffen worden.
Wie wurde die Höhe der LKW-Maut festgelegt?Die Höhe der Maut muss sich an den tatsächlichen Wegekosten orientieren. Das verlangt das geltende europäische Recht (Richtlinie 1999/62/EG vom 17.6.99). Deswegen hat das BMVBW unabhängige wissenschaftliche Gutachter mit der Berechnung der Wegekosten beauftragt. Auf der Grundlage wissenschaftlicher Gutachten ist eine durchschnittliche Mauthöhe von 15 Cent/km ermittelt worden.
Im Hinblick auf die Wettbewerbsbedingungen im europäischen Güterkraftverkehr hat die Bundesregierung Harmonisierungsmaßnahmen in Höhe von 600 Mio. Euro vorgesehen. Da die geplanten Maßnahmen nicht sofort wirksam werden und teilweise der vorherigen Zustimmung der Europäischen Kommission bedürfen, wird die Maut zunächst mit einer durchschnittlichen Höhe von 12,4 Cent/km festgelegt.
Dieser durchschnittliche Mautsatz wird je nach dem Wirksamwerden und dem Umfang von Harmonisierungsmaßnahmen (z.B. Anrechnung der in Deutschland gezahlten Mineralölsteuer auf die Maut, Kfz-Steuer-Absenkung, Innovationsprogramm) auf das ursprünglich vorgesehene Niveau der Mautsätze von durchschnittlich 15 Cent/km angehoben werden. Aus dem durchschnittlichen Mautsatz von 12,4 Cent/km ergeben sich - abhängig von Achslast und Immissionsverhalten - Mautsätze zwischen 9 Cent/km und 14 Cent/km. Mehrwertsteuer fällt bei der Zahlung der Maut nicht an.
Besteht die Gefahr, dass der LKW von der Autobahn auf die Bundes- und Landesstraßen ausweicht?Gutachten zeigen, dass diese Gefahr gering ist. Danach werden für den Güterverkehr in aller Regel die Vorteile der Autobahnbenutzung überwiegen, da auf anderen Straßen mit erheblichen Zeitverlusten zu rechnen ist. Die Verlagerung von Güterverkehr auf Bundesstraßen wird sich zwischen 2 und 4 % bewegen.
Die Gefahr der Verlagerung kann aber örtlich sehr unterschiedlich sein. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass in konkreten Fällen stärkere Verlagerungen stattfinden. Es ist deshalb gesetzlich vorgesehen, dass die Mautpflicht aus Sicherheitsgründen auf bestimmte Abschnitte von Bundesstraßen ausgedehnt werden kann. Falls Ausweichverkehre an bestimmten Stellen des Autobahnnetzes erkennbar werden, kann von dieser Möglichkeit kurzfristig durch Rechtsverordnung Gebrauch gemacht werden.
Eine generelle Maut auf Bundesstraßen ist aus EG-rechtlichen Gründen nicht möglich.
Gilt die Maut auch für ausländische LKW?Die LKW-Maut erfasst alle schweren LKW (ab 12 t), die auf den Autobahnen in Deutschland fahren. Das betrifft sowohl in- und ausländische LKW. Somit werden erstmals auch ausländische Nutzer von Autobahnen einen substantiellen Wegekostenbeitrag leisten. Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten der deutschen LKW werden dadurch reduziert.
Wird es jetzt auf den Autobahnen überall Mautstationen geben?Nein: Deutschland wird mit der weitgehend automatischen Erhebung der LKW-Maut eine Vorreiterrolle in diesem Technologiebereich in Europa und weltweit einnehmen können. Mit diesem innovativen Leitsystem wird die Erhebung der künftigen LKW-Maut ohne Eingriff in den Verkehrsfluss auf der Autobahn erfolgen, d.h. für die gebührenpflichtigen Fahrzeuge wird es keine Mautstationen, keine Bindung an bestimmte Fahrstreifen und keine speziellen Geschwindigkeitsbegrenzungen geben.
Neben der automatischen Komponente werden die Nutzer aber künftig auch die Möglichkeit haben, die Maut mit herkömmlichen Zahlungsmitteln (z.B. jeweilige Landeswährung, Kreditkarten) oder via Internet zu bezahlen. Damit soll gelegentlichen Nutzern (z.B. aus dem Ausland) der diskriMINIerungsfreie Zugang zu unseren Autobahnsystem gewährt werden.
Wie erfolgte die Auftragserteilung zum Aufbau einer geeigneten Erhebungstechnologie für die Lkw-Maut?Nach einem europaweiten Ausschreibungsverfahren wurden im Juli 2000 die vom BMVBW ausgewählten Bewerber zur Abgabe eines konkreten Angebotes für die Entwicklung, Errichtung und den späteren Betrieb des künftigen Systems der streckenbezogenen Lkw-Gebühr aufgeFordert. Am 20. September 2002 ist dem Konsortium ETC, der Zuschlag zur Errichtung des neuen Mautsystems erteilt worden.
Das Mautsystem wird am 31. August starten. Das BMVBW hat sich mit dem Betreiberkonsortium auf eine zweimonatige aktive Einführungsphase geeinigt, in der die verschiedene Elemente des Mautsystems von den Nutzern getestet werden können. Nach Ablauf der Einführungsphase beginnt am 2. November der Einzug der Mautgebühren.
Welche Kosten kommen auf das LKW-Gewerbe zu?Gehen wir als Beispiel von einem 40-Tonner mit einer Fahrleistung von 100.000 km aus. Diese LKW werden - je nach Emissionsklasse - den höchsten Mautsatz zahlen müssen. Alle anderen Fahrzeuge werden im Durchschnitt weniger belastet. Hieraus leitet sich folgendes Rechenbeispiel ab:
Bei einer durchschnittlichen Mauthöhe von 12,4 Cent/km kommt es in diesem Fall zu einer Nettobelastung von jährlich etwa 12.400 ¤. Davon ist die bisherige Eurovignette von 1400 ¤ abzuziehen. Somit verbleibt als jährliche Belastung 11.000 ¤. Das bedeutet eine Erhöhung der Kosten für den Betrieb eines LKW von etwa 7-9 %.
Was geschieht, wenn das Gewerbe die zusätzlichen Kosten an den Verbraucher weitergibt?Untersuchungen haben gezeigt, dass der Einfluss der LKW-Maut auf das Preisniveau in Deutschland zu vernachlässigen ist. Bei einer Weitergabe der Kosten an den Verbraucher wird von einer Wirkung ausgegangen, die unter 0,15 % liegt. Negative Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort Deutschland können deshalb in jedem Fall ausgeschlossen werden.
Beispiele für Teuerungen (bei einer durchschnittlichen Mauthöhe von 12,4 Cent/km):
- Ein Kilo Bananen: etwa 1,2 Cent.
- Ein Becher Joghurt: etwa 0,4 Cent.
- Ein Paar Schuhe: etwa 0,8 - 1,2 Cent.
- Ein Fernseher (¤ 500): etwa 16 - 18 Cent.
- Eine Einbauküche (¤ 10.000.-): etwa 12,70 ¤.
Dies zeigt, dass die zusätzlichen Kosten für den Verbraucher praktisch nicht relevant sind.
Was beabsichtigt die Bundesregierung zu tun, um das Straßengütergewerbe zu entlasten?Schon mit der Steuerreform hat die Bundesregierung das Transportgewerbe deutlich entlastet. Beispiel: ein verheirateter Transportunternehmer (Güterkraftverkehr) mit einem Gewinn von 35.000 ¤ hat 1998 etwa 7.000 ¤ Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer gezahlt. 2005 werden es nur noch ca. 4.860 ¤ sein. Das ist eine Entlastung von etwa 2.300 ¤.
Mit der Systemumstellung weg von der alleinigen Steuer- und Eurovignettenfinanzierung und hin zu einer stärkeren Nutzerfinanzierung beim LKW durch die Einführung der Maut beabsichtigt die Bundesregierung, das Gewerbe zusätzlich durch folgende Maßnahmen zu entlasten:
- Einstellung der Erhebung der Eurovignette in Deutschland,
- Mautermäßigungsverfahren: Ermäßigung der Maut bei Nachweis von in D gezahlter Mineralölsteuer,
- Senkung der Kfz-Steuer für schwere Nutzfahrzeuge bis auf das EG-rechtlich zulässige Mindestniveau nach der Richtlinie 1999/62/EG,
- Vorlage eines Innovationsprogramms: Investitionszulage zur Förderung der Anschaffung in Deutschland neu zugelassener schwere LKW der noch nicht verbindlichen Emissionsklassen S 4, S 5 und besser.
Was tut die Bundesregierung, um den ruinösen internationalen Wettbewerb im Güterkraftverkehrsgewerbe zu bekämpfen?Immer häufiger beschäftigen Unternehmen mit Sitz in der EU auf ihren dort zugelassenen Fahrzeugen Fahrer aus Drittländern. Diese werden z.T. zu extrem niedrigen Löhnen beschäftigt. Die Folgen sind ruinöser Preisdruck für das gesamte Transportgewerbe. Hinzu kommt der volkswirtschaftliche Schaden durch Wettbewerbsverzerrungen, Ausfälle bei Steuern und Sozialbeiträgen sowie negative Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt.
Die Einführung der Maut schafft für das Gewerbe von sich aus Wettbewerbsverbesserungen, da die Maut auch ausländische Billiganbieter in gleicher Weise bezahlen müssen.
Mit dem Gesetz zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung im gewerblichen Güterkraftverkehr (GüKG) hat die Bundesregierung den ruinösen Preis- und Wettbewerbsdruck zu Lasten der gesetzestreuen Unternehmen gestoppt und illegale Beschäftigung verhindert. Folgende Sofortmaßnahmen sind damit verbunden:
- Pflicht des Unternehmers, nur Fahrer einzusetzen, die eine Arbeitsgenehmigung im Original mit einer amtlich beglaubigten Übersetzung bzw. ein entsprechendes Negativattest mitführen,
- Ausdehnung dieser Verpflichtung auch auf die Verlader, Verpflichtung der Verlader, nur Transportunternehmer einzusetzen, die Inhaber einer Erlaubnis oder Gemeinschaftslizenz sind, deutliche Erhöhung des Bußgeldrahmens für Verstöße gegen diese Pflichten,
- Kontrollzuständigkeit des Bundesamtes für Güterverkehr für die Einhaltung der Bestimmungen des Aufenthalts-, des Arbeitsgenehmigungs- sowie Sozialrechts von Fahrern aus Drittstaaten.