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Umwelt Renault 4 und Renault 5: Grüne Umweltplakette durch Nachrüst-Katalysator

Motor & Technik


Renault 4 und Renault 5: Grüne Umweltplakette durch Nachrüst-Katalysator

Renault 4Ab sofort können Besitzer eines Renault 4 oder Renault 5 der 1. Generation ihren Youngtimer mit einem geregelten Katalysator nachrüsten. Die Firma "Der Franzose Automobiltechnik GmbH" aus dem niedersächsischen Vechta hat in Zusammenarbeit mit der Renault Deutschland AG und dem renommierten Zulieferer Matrix Engineering die optimale Abgasreinigung für beide Modelle entwickelt.

Mit dem Nachrüstsystem an Bord erhalten die historisch wertvollen Renault Modelle die grüne Umweltplakette und dürfen unbegrenzt durch innerstädtische Umweltzonen bewegt werden. Zudem sparen ihre Halter pro 100 cm3 Hubraum 10,30 Euro Kraftfahrzeugsteuer.

Neben R4 und R5 eignet sich die Nachrüstlösung auch für die älteren Renault Klassiker R6, R8, R10, Caravelle und Floride sowie das leichte Nutzfahrzeug Renault 5 Rapid.

Für Motoren von 956 bis 1.108-cm3 geeignet

Das Katalysatorsystem ist für alle Varianten mit 956 bis 1.108 cm3 Hubraum zugelassen. Mit der komplett neuen Abgasanlage erfüllen die französischen Kultmobile die Schadstoffnorm Euro 1 und sind damit gleich eingestuft wie Kat-Fahrzeuge der 1. Generation. Diese bekommen per Bundesratsbeschluss vom 14. November 2007 ebenfalls die grüne Umweltplakette.

Weiterer Vorteil: Durch die Katalysator-Nachrüstung befreien sich die Fahrzeughalter von Oldtimern mit "H"-Kennzeichen von der Verpflichtung, ein Fahrtenbuch zu führen. Hintergrund: Oldtimer sind aktuell zwar von der Plakettenpflicht befreit, wenn sie mindestens 30 Jahre alt sind und über ein "H"-Kennzeichen verfügen. Allerdings dürfen sie ohne Kat bis Ende 2009 pro Jahr nur 700 km durch Umweltzonen bewegt werden. Ab 2010 sinkt das Limit auf 500 km. Ihre Fahrer müssen die zurückgelegten Strecken in einem Fahrtenbuch festhalten.

Optimale Verbrennung durch variable Luftzufuhr

Die Nachrüstlösung unterscheidet sich grundlegend von den meisten marktüblichen geregelten Katalysatorsystemen. Während bei diesen die Benzineinspritzung durch Dosierung der Kraftstoffmenge für das ideale Verhältnis von Luft zu Kraftstoff sorgt, wird bei den Renault Klassikern für den optimalen Katalysatorbetrieb die Luftzufuhr variiert. Der Grund: Die französischen Youngtimer verfügen über Vergaseraggregate mit kontinuierlicher, nicht variabler Benzinzufuhr. Wichtiger Bestandteil des Nachrüstsystems ist deshalb ein Luftregelventil, das direkt mit dem Ansaugkrümmer verbunden ist.

Nach Montage des Nachrüstsystems wird der Vergaser auf ein "fettes" Gemisch eingestellt. Dabei besteht im Verhältnis zur angesaugten Luftmenge ein Kraftstoffüberschuss. Das Luftregelventil gibt nun so lange Frischluft hinzu, bis das für die Verbrennung optimale Mischungsverhältnis von Lambda = 1 erreicht ist. Dies funktioniert bei allen Betriebszuständen und jeder Motortemperatur, ohne dass der Fahrer etwas davon merkt. Als Sensor dient wie bei modernen Einspritzmotoren eine Lambdasonde. Ein elektronisches Steuergerät regelt die Luftzufuhr. Die zusätzliche Ansaugluft wird über einen eigenen Filter gereinigt.

Komplettsystem mit allgemeiner Betriebserlaubnis

Die komplette Anlage ist vom TÜV abgenommen und wird zusammen mit einem Gutachten des TÜV Hannover ausgeliefert. Das System ist in 2 Ausführungen erhältlich: Neben einer maßgeschneiderten Version für den Renault 4, bei welcher der Katalysator bereits in das vordere Auspuffrohr integriert ist, gibt es einen Bausatz für alle übrigen Renault Youngtimer mit passender Motorisierung, bei welcher der Katalysator noch verschweißt werden muss.

Der Paketumfang umfasst darüber hinaus Lambdasonde, Steuergerät, Temperaturfühler und Regelventil sowie die zugehörigen Befestigungselemente, Gummihalterungen, Kabel und Schläuche. Je nachdem, ob der Kat bereits mit dem Auspuffrohr verschweißt ist oder nicht, beträgt die unverbindliche Preisempfehlung für die neue Abgasanlage 889 Euro oder 849 Euro inklusive Mehrwertsteuer plus Montage. Der Einbau sollte in einer Fachwerkstatt erfolgen.

Nach der Abgasuntersuchung muss der Fahrzeugeigner nur noch das TÜV-Gutachten, die Einbaubescheinigung und die Fahrzeugpapiere beim zuständigen Straßenverkehrsamt vorlegen. Hier werden die entsprechenden Änderungen in die Fahrzeugpapiere eingetragen. Das Straßenverkehrsamt informiert auf dem Dienstweg automatisch die Finanzbehörde. Der grünen Umweltplakette und der Steuerreduzierung steht dann nichts mehr im Weg.


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