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Tipps Fahrerlaubnis zurück durch Aufbauseminar

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Fahrerlaubnis zurück durch Aufbauseminar

Um bei einem Führerscheinentzug den Schaden möglichst gering zu halten, können Autofahrer zum Beispiel an einem besonderen Aufbauseminar teilnehmen, wie es die Verkehrspsychologen von DEKRA für alkohol- und drogenauffällige Kraftfahrer entwickelt haben. Je nach Fall bietet es unterschiedliche Vorteile: den Erhalt der Fahrerlaubnis, den Abbau von Punkten oder die Verkürzung von Sperrfristen.

Beispiel: Marco P. wird mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,6 Promille erwischt. Die Folgen für Marco P.: ein Bußgeld von 250 Euro, vier Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei, die Verlängerung der Führerschein-Probezeit auf vier Jahre und die Anordnung, an einem besonderen Aufbauseminar teilzunehmen.

Gefährlichkeit von Alkoholfahrten

Die Einführung der 0,5-Promille-Regelung im § 24a des Straßenverkehrsgesetzes im April 2001 hat ein positives Signal für die Verkehrssicherheit gesetzt, weil dadurch die Gefährlichkeit von Alkoholfahrten unterstrichen wird. Fahrten unter Alkoholeinfluss ab 0,5 Promille im Blut oder unter Drogen führen mindestens zu einer Geldbuße von 250 Euro, einem einmonatigen Fahrverbot und vier Punkten in Flensburg. Bei Fahranfängern erhöht sich außerdem die Probezeit von zwei auf vier Jahre.

Kommt ein Unfall dazu, droht bereits ab 0,3 Promille der Entzug der Fahrerlaubnis. "Bei jeder Zweittat - also auch bei einer zweiten Fahrt mit 0,5 Promille - macht die Fahrerlaubnisbehörde zudem Eignungszweifel geltend und ordnet eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) an", erläutert Diplompsychologin Birgit Kollbach, Leiterin des Medizinisch-Psychologischen Dienstes (MPD) bei der DEKRA Akademie GmbH.

Trinken und fahren passt nicht zusammen

Was können Autofahrer tun, wenn sie wegen einer Alkoholfahrt belangt wurden oder einen erneuten Verstoß vermeiden möchten? Am vernünftigsten ist es, sich an die Regel zu halten: "Trinken und fahren passt nicht zusammen - ich bleibe bei 0,0 Promille." Das gelingt aber nicht immer. Und kaum jemand weiß, bei welchen Trinkmengen die 0,3- oder 0,5-Promille-Grenze erreicht oder überschritten wird. Auch Restalkohol vom Vorabend kann gefährlich werden.

Eine Möglichkeit ist die Teilnahme an einem besonderen Aufbauseminar wie "DEKRA Mobil", in dem solche Themen im Kleingruppengespräch oder auch im Einzelseminar an drei Abenden ausführlich erörtert werden. "Ziel des Seminars ist es, die Voraussetzungen für ein verkehrsgerechtes, verantwortungsvolles und sicherheitsbewusstes Fahrverhalten so zu verbessern, dass die Wahrscheinlichkeit eines erneuten Trunkenheits- oder Drogendeliktes vermindert wird. Zusätzlich wird dabei die Problematik der wiederholten Verkehrsverstöße behandelt", sagt Dr. Wolfgang Schubert, Leiter des Fachbereichs Verkehrspsychologie bei der DEKRA Automobil GmbH.

Die positiven Auswirkungen für den Teilnehmer eines besonderen Aufbauseminars sind je nach Zielgruppe unterschiedlich. Bei einer als Straftat geahndeten Alkoholfahrt unter 1,6 Promille ist die Teilnahme freiwillig. Der Vorteil: Das Gericht kann die Sperrfrist für die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis verkürzen. Anders bei einem Punktestand von 14 bis 17 Punkten: Hier ordnet die Straßenverkehrsbehörde die Teilnahme an. Folgt der Fahrer der AufForderung, bleibt die Fahrerlaubnis erhalten. Auch nach einem schweren Verkehrsverstoß während der Probezeit ist die Seminarteilnahme Pflicht. Im Gegenzug bleibt die Fahrerlaubnis erhalten oder wird wieder erteilt.

"Bei hohem Punktestand oder einer gefährdeten Fahrerlaubnis kann ein von Fahrlehrern durchgeführtes Aufbauseminar und nach Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ein besonderes, von Verkehrspsychologen durchgeführtes, Aufbauseminar dem Fahrer häufig entscheidend weiterhelfen", so das Fazit von Dr. Wolfgang Schubert. Weitere Informationen gibt es bei den Begutachtungsstellen für Fahreignung (www.dekra.de) und bei der DEKRA Akademie, Medizinisch-Psychologischer Dienst (E-Mail: MPD@dekra.com).


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