Zur weiteren Optimierung der Kapitalstruktur des Unternehmens hat der Vorstand der Daimler AG ein neues Aktienrückkaufprogramm beschlossen. Der Aufsichtsrat der Daimler AG hat diesem Beschluss zugestimmt.
In Ausübung der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 09. April 2008 sollen nach dem Beschluss des Vorstands 10% oder ca. 96,4 Mio. der ausstehenden Aktien im Gegenwert von maximal 6 Mrd. Euro erworben werden. Zur Optimierung des Rückkaufs sollen Aktien auch über Derivate erworben werden können.
Die weitere Optimierung der Kapitalstruktur hat das Ziel, die Verwendung von im Vergleich zu Fremdkapital teurem Eigenkapital zu reduzieren. Dadurch wird vermieden, dass Investitionsentscheidungen aufgrund zu hoher Kapitalkosten limitiert werden. Das Aktienrückkaufprogramm wird über die Börse abgewickelt werden, wobei Derivate auch außerhalb der Börse gehandelt werden können. Die Dauer des Aktienrückkaufs ist nach dem Vorstandsbeschluss bis zur Hauptversammlung am 08. April 2009 befristet.
Der Erwerb erfolgt zum Zweck der späteren Einziehung der Aktien ohne Herabsetzung des Grundkapitals. Die Aktien sollen darüber hinaus zur Bedienung von Aktienoptionsprogrammen eingesetzt werden können.
Der Rückkauf soll nach dem Beschluss des Vorstands unter Führung eines Kreditinstituts erfolgen, das seine Entscheidung über den Zeitpunkt der einzelnen Rückkäufe und den Einsatz von Derivaten unabhängig und unbeeinflusst von der Daimler AG trifft. Das Unternehmen hatte sein erstes Aktienrückkaufprogramm Ende August 2007 gestartet. Bis zum 28. März 2008 wurden 99,8 Mio. Aktien im Wert von 6,2 Mrd. Euro zurückgekauft. Technische Abwicklung des Aktienrückkaufprogramms:
Entsprechend der Ermächtigung der Hauptversammlung darf der von der Daimler AG gezahlte Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) bei einem Erwerb über die Börse den am Handelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs im Xetra-Handel an der Wertpapierbörse Frankfurt/Main um nicht mehr als 5% überschreiten und um nicht mehr als 5% unterschreiten.
Beim möglichen Einsatz von Derivaten darf nach dem Beschluss der Hauptversammlung der von der Gesellschaft für Optionen gezahlte Erwerbspreis nicht wesentlich über und der von der Gesellschaft vereinnahmte Veräußerungspreis nicht wesentlich unter dem nach anerkannten finanzmathematischen Methoden ermittelten theoretischen Marktwert der jeweiligen Optionen liegen, bei dessen Ermittlung unter anderem der vereinbarte Ausübungspreis zu berücksichtigen ist. Der Anteil von Derivaten (Aktienoptionen) darf 5% des Grundkapitals zum 09. April 2008 nicht überschreiten.
Der Optionsausübungspreis darf (ohne Erwerbsnebenkosten, aber unter Berücksichtigung der erhaltenen bzw. gezahlten Optionsprämie) den durchschnittlichen Schlussauktionskurs im Xetra-Handel an der Wertpapierbörse Frankfurt/Main an den letzten drei Börsentagen vor Abschluss des betreffenden Optionsgeschäfts nicht um mehr als 10% über- oder unterschreiten. Informationen über das Aktienrückkaufprogramm werden im Verlauf des Rückkaufs unter www.daimler.com/ir bekannt gemacht.
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