Ein parkendes Auto auf der eigenen Fahrbahn zwingt dazu, auf den benachbarten Fahrstreifen zu wechseln, aber die durchgehende Linie verbietet den Schlenker. Damit stellt sich die Frage: Dürfen Kraftfahrer in diesem Fall die durchgezogene Linie überfahren?
Frank Weißflog, Fahrerlaubnisexperte bei DEKRA, weiß Rat: "Dies ist eine Verkehrsrechtsfrage, die eindeutig geregelt, aber trotzdem nicht leicht zu beantworten ist. Fakt ist, das parkende Fahrzeug handelt verkehrsrechtswidrig. Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) ist auf einer Fahrbahn mit durchgezogener Linie das Parken nur dann erlaubt, wenn zwischen dem parkenden Fahrzeug und der Linie ein Fahrstreifen von mindestens drei Metern frei bleibt. Fakt ist aber auch, dass die StVO es Fahrzeugen - ohne Ausnahme - verbietet, die Linie zu überfahren. Ich kann deshalb nur empfehlen, mit äußerster Vorsicht am parkenden Auto vorbeizufahren. Kommt es dabei zum Unfall, wird der Passierende zumindest eine Mitschuld tragen müssen. Daher ist es besser, bei starkem Verkehr zu warten, bis der Fahrzeugführer sein Auto weggefahren hat - doch das kann unter Umständen lange dauern."