Das Land Niedersachsen wird als Konsequenz aus der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zum VW-Gesetz einen Antrag auf Änderung der VW-Satzung in der anstehenden Hauptversammlung am 24. April 2008 stellen. Danach sollen das Entsendungsrecht für den Bund und das Land, und die Stimmrechtsbeschränkung auf 20 Prozent (sog. Höchststimmrecht) gestrichen werden. Die Regelung zur Sperrminorität soll nicht verändert werden. Sie ist nach allgemeinem deutschen Aktienrecht zulässig und daher nicht zu beanstanden.
Auch der EuGH hat hinsichtlich des VW-Gesetzes nur die "Verbindung" von Höchststimmrecht und Sperrminorität kritisiert. Mit den genannten Änderungen ist dem Urteil des EuGH vollauf entsprochen. Gegenwärtig ist allerdings zu erwarten, dass sowohl der Antrag Niedersachsens wie der der Porsche AG die auf der Hauptversammlung erForderliche Mehrheit verfehlen werden, wenn sich die beiden Aktionäre nicht noch auf einen gemeinsamen Änderungsantrag verständigen.