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Recht Spanien: Tempolimit und Handyverbot

Auto & Recht


Spanien: Tempolimit und Handyverbot

In Spanien sind jetzt neue Verkehrsvorschriften in Kraft getreten. Laut ADAC sind künftig unter anderem folgende Regelungen zu beachten:
  • Wie in den meisten europäischen Ländern darf ab sofort auch in Spanien während der Fahrt nur telefoniert werden, wenn eine Freisprechanlage ohne Kopfhörer im Wagen installiert ist. Darüber hinaus müssen Autofahrer, die eine Zapfsäule ansteuern, jetzt während des Auftankens auch das Radio und das Handy ausschalten.
  • Mit Wohnmobilen darf auf Landstraßen nicht mehr schneller als mit Tempo 70 (bisher 80) gefahren werden, auf Schnellstraßen nur noch mit 80 km/h (bisher 90) und auf Autobahnen mit 90 km/h (100). Wer die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 10 bis 19 km/h überschreitet, wird mit bis zu 150 Euro zur Kasse gebeten.
  • Hinten überstehende Pkw-Ladungen müssen mit einer rot-weiß schraffierten Warntafel (50 mal 50 cm) gekennzeichnet sein. Grundsätzlich darf die Ladung höchstens um zehn Prozent ihrer Länge nach hinten hinausragen.
  • Fahrer von Kraftfahrzeugen, deren Wagen mit einer Panne oder nach einem Unfall liegen bleibt, sind ab 24. Juli 2004 verpflichtet, beim Verlassen des Fahrzeugs eine reflektierende Warnweste zu tragen. Ungeklärt ist bisher, ob diese Warnwestenpflicht auch Fahrer von im Ausland zugelassenen Autos betrifft.
  • Warnblinker sind einzuschalten, wenn die vorgesehene Mindestgeschwindigkeit (beispielsweise 60 km/h auf Autobahnen) nicht eingehalten werden kann.
  • Fahrzeuginsassen, die älter als drei Jahre, jedoch nicht größer als 1,50 m sind, müssen eine ihrer Statur angepasste Rückhaltevorrichtung verwenden oder falls diese fehlt, Sicherheitsgurte benutzen.

Weitere Änderungen umfassen auch einen weitergehenden Schutz von Zweiradfahrern. So haben beispielsweise Radfahrer Vorfahrt vor links- und rechtsabbiegenden Autofahrern, wenn diese dabei den Weg des Radfahrers kreuzen.


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