Wenn die derzeit in Brüssel diskutierten Vorschläge zur Führerscheinrichtlinie verabschiedet werden, müssten innerhalb von zehn Jahren alle Führerscheine, auch die neuen im Scheckkarten-Format, zwangsweise umgetauscht werden. Der Grund: Sie sollen einen Chip erhalten, auf dem die Führerscheindaten des Autofahrers gespeichert sind. Außerdem sollen Führerscheine für Pkw und Motorräder auf zehn Jahre, ab dem 65. Lebensjahr sogar auf fünf Jahre befristet werden. Diskutiert wird ferner darüber, bei jeder Verlängerung sowie bei jedem schwereren Unfall eine medizinische und psychologische Eignungsuntersuchung vorzuschreiben. Ab dem 45. Lebensjahr soll das Sehvermögen regelmäßig untersucht werden.
Der ADAC hat bei den Mitgliedern des Verkehrsausschusses im Europäischen Parlament Protest gegen diesen bürokratischen Irrsinn eingelegt, für den es überhaupt keine sachliche Notwendigkeit gibt. Die Umsetzung würde die Autofahrer Milliarden kosten, ohne damit die Verkehrssicherheit nachhaltig zu verbessern. Bei über 52 Millionen Pkw-Führerscheinen allein in Deutschland wären die Behörden zunächst auf Jahre hinaus nur mit dem Umtausch beschäftigt. In der Folge kämen jährlich rund 5,5 Millionen Erneuerungen mit den dann obligatorischen Tests hinzu.
Die ursprüngliche Vorlage der EU ging lediglich von einer Befristung des Führerscheindokuments ohne Nachprüfung oder medizinische Untersuchung aus. Damit sollte wie in anderen europäischen Ländern bereits heute üblich, von Zeit zu Zeit überprüft werden, ob das Dokument in Ordnung oder gefälscht ist. Eine medizinische Überprüfung des einzelnen Autofahrers war dabei nicht vorgesehen. Nach Ansicht des ADAC ist eine solche Prüfung auch nicht erForderlich, weil insgesamt der Anteil der durch Gesundheitsmängel verursachten Unfälle weit unter einem Prozent liegt. Auch ältere Kraftfahrer fallen statistisch gesehen in der Unfallstatistik nicht negativ auf. Dies wird unter anderem durch eine Untersuchung der Bundesanstalt für das Straßenwesen (BASt) bestätigt.
Mit den jetzt vorliegenden Änderungsvorschlägen wird der eigentliche Sinn der 3. EU-Richtlinie völlig ins Gegenteil verkehrt. Ursprünglich sollte die Harmonisierung des Fahrerlaubnisrechts die Freizügigkeit der Gemeinschaftsbürger erleichtern.