Wer im Winter mit einem Mietauto fahren will, muss dafür sorgen, dass die Reifen für schnee-, matsch- und eisbedeckte Fahrbahnen geeignet sind. Kommt es bei winterlichen Fahrbahnbedingungen mit Sommerreifen zu einem Verkehrsunfall, können auf den Mieter trotz Vollkaskoschutz hohe Regress
Forderungen zukommen.
Das Gesetz sieht keine generelle Winterreifenpflicht vor. Daher sind die Autovermieter nicht verpflichtet, ihre Fahrzeugflotten vollständig auf Winterreifen umzustellen. Sie müssen auch nicht die Reifen kostenlos anbieten. Die Entscheidung, ob ein Fahrzeug mit Winterreifen benötigt wird, liegt beim Mieter, der dafür die Verantwortung trägt. Schon beim Reservieren sollte er sich daher bestätigen lassen, dass das gewünschte Fahrzeug mit Winterreifen ausgerüstet ist.
Kann der Vermieter bei der Abholung des Fahrzeugs bei winterlichen Straßenverhältnissen kein Fahrzeug mit Winterreifen zur Verfügung stellen, so ist der Mieter berechtigt, die Abnahme zu verweigern, da das Fahrzeug nicht verkehrssicher ist.
Die ADAC-Kooperationspartner Hertz und Sixt haben den größten Teil ihrer Mietwagenflotte mit Winterreifen ausgerüstet. Speziell in den Regionen mit höherer Schneefallwahrscheinlichkeit sollten genügend Autos mit Winterpneus zur Verfügung stehen. Wer rechtzeitig bestellt, hat die Sicherheit, dass das gewünschte Auto mit Winterreifen vorhanden ist, für ADAC-Mitglieder zum Vorteilspreis.
ADAC-ClubMobile früher nur Inhabern eines ADAC-Schutzbriefs nach einer Panne kostenlos angeboten sind an über 115 Stationen im Bundesgebiet zu mieten und verfügen über wintertaugliche Bereifung ohne Aufpreis. Die ADAC-Wohnmobile können auf Wunsch ebenfalls mit Winterreifen angemietet werden.
Quelle: ADAC