Porsche begrüßt die Entscheidung des Arbeitsgerichts Stuttgart, Kammer Ludwigsburg, die vom VW-Konzernbetriebsrat beantragte Einstweilige Verfügung abzuweisen, und sieht sich in seiner Rechtsauffassung bestärkt, wonach die zwischen dem Vorstand der
Porsche AG und dem Besonderen Verhandlungsgremium (BVG) abgeschlossene Mitbestimmungsvereinbarung für die künftige
Porsche Automobil Holding SE korrekt zustande gekommen ist. Bei einer Beteiligungshöhe von knapp über 30 Prozent an der
Volkswagen AG gab es keine rechtliche Grundlage, die Arbeitnehmer von
Volkswagen an diesem Vorgang zu beteiligen. Eine Beteiligung der Arbeitnehmer von
Volkswagen an den Verhandlungen hätte daher die Rechte der Arbeitnehmer von
Porsche verletzt. Diese Auffassung bestätigen auch juristische Gutachten renommierter Gesellschaftsrechtler.
Die Mitbestimmungsvereinbarung sieht vor, dass nach dem Hinzutreten eines weiteren Teilkonzerns in einem ergebnisoffenen Verfahren die Arbeitnehmer beider Teilkonzerne angemessen im Aufsichtsrat der Porsche Automobil Holding SE repräsentiert werden. Für den Porsche-Vorstand war es ein zentrales Anliegen sicherzustellen, dass die Interessen der Arbeitnehmer der heutigen Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG in der künftigen Porsche Automobil Holding SE angemessen repräsentiert werden. Schließlich haben die Beschäftigten der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG die Grundlage dafür erarbeitet, dass sich Porsche an Volkswagen beteiligen konnte.
In einer ersten Reaktion machte Dr. Wendelin Wiedeking, Vorstandsvorsitzender der Porsche AG, deutlich, dass es ihm vor allem um den Erhalt von Arbeitsplätzen am Standort Deutschland geht. "Wir bei Porsche stellen uns der gesellschaftlichen Verantwortung. Dies würde ich jederzeit auch der Belegschaft von Volkswagen persönlich sagen."